Filesharing-Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH/ Tele München durch Waldorf Frommer
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Im Auftrag Ihrer Mandantin der Constantin Film Verleih GmbH sowie der Tele München Fernseh GmbH spricht die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an diversen Filmwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke aus.
Uns ist bekannt geworden, dass Gegenstand aktueller Abmahnungen u.a. folgende Filmwerke sind:
- Killer Ellite
- Melancholia
- Die Friseuse
- New Kids Turbo
- Vincent will Meer
- Der Biber
- Die Drei Musketiere (2011)
Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sind gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!
Lassen Sie sich nicht von sehr kurz anmutenden Reaktionsfristen oder beigefügten Ablichtungen von einstweiligen Verfügungen beeinflussen. Behalten Sie allerdings im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt.
Häufig wird immer noch die Auffassung vertreten, dass solchen Abmahnungen am besten mit Ignoranz zu begegnen sei. Diese Art von Strategie ist äußerst gefährlich. Unserer Einschätzung kann zu solch einem Verhalten nicht geraten werden. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der Abmahnindustrie selten ein ermittelter Verstoß einfach so unter den Tisch fallen gelassen wird.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Amtsgericht München in einer kürzlichen Pressemitteilung die Anhängigkeit von derzeit über 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer bekannt gegeben hat. Dieser Trend bestätigt die zunehmende härtere Gangart der Rechteinhaber.
In den Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein Abgeltungsbetrag von 956,- Euro gefordert. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,- Euro und eine Schadensersatzforderung in Höhe von 450,- Euro.
Weiterhin wird mit dem Schreiben dem Abgemahnten eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt. Hierdurch soll sich der Unterzeichner zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle der nochmaligen Rechtsverletzung verpflichten.
Was kann ein fachkundiger Rechtbeistand für Sie erreichen?
In erster Linie sollte das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners sein. Die Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, gibt Ihnen die Sicherheit sich nicht über das Notwendige hinaus sich der Gegenseite zu verpflichten. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.
Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns unter 0211-98397654.
Wichtig: Die Bearbeitung eines Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!
Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.
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