Filesharing-Abmahnung der Herren Gruhnwald und Göckede durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mahnen im Auftrag Ihrer Mandanten der der Herren Gruhnwald und Göckede wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.
Streitgegenständlich ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Rocco & Bass T- Players in a Frame”.
Laut Abmahnschreiben soll das Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten worden sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag von 450,- EUR gefordert.
Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.
Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen einmal ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 450,00 € gefordert. Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.
In § 97 a II UrhG heißt es: „Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."
Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Besonderes Augenmerk sollte dem Unterlassungsanspruch gelten. Dieser lässt sich per Einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht gegen den Anschlussinhaber durchsetzen, sofern nicht innerhalb der Frist eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die Kostentragungspflicht für die hierdurch entstehenden teilweise erheblichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trifft vorerst den unterlegenen Antragsgegner in voller Höhe. Um diese Kostentragungsprflicht abzuwenden, sollte daher der verschuldensunabhängig bestehende Unterlassungsanspruch durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der hierzu gesetzten Frist erfüllt werden.
Greifen Sie hierbei niemals auf die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zurück!
Gewarnt werden muss vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.
Da es sich bei dem abgemahnten Werk um einen Bestandteil eines Samplers handelt,, der noch 43 weitere Lieder beinhaltet, drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:
1. Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
2. Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben. In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch ein verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.
3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten oft reduziert werden können.
4. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt.
5. Beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!
Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail oder Fax zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.
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