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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH erhalten?

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Computerprogramm „Euro Truck Simulator 2“ zugrunde. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 3000,00 € gefordert.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Beseitigung und Auskunft gefordert. In der Abmahnung wird ein Lizenzschadensersatz von 2.500 € ausgeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bereits Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert von 32.500,00 Euro in Höhe von 1.239,40 € anzusetzen sein.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Rechtslage:

Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauchbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19a UrhG darstellen.

Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Ratschlag:

Wir raten dazu, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen.
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner.
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen.
  • Fachanwalt kontaktieren.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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