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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt mir eine neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH vom 15.01.2020 vor.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an nachfolgenden geschützten Werken zugrunde:

Babylon Berlin TV Folge 1

Babylon Berlin TV Folge 6

Babylon Berlin TV Folge 8

In der Abmahnung wird der Upload über ein BitTorrent-Netzwerk vorgeworfen.

Die Forderungen sind beträchtlich:

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz in Höhe von 1.350,00 €
  • Anwaltskosten in Höhe von 281,30 €

Rechtslage:

In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht (Filesharing).

In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Ratschlag:

Wir raten dazu, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

In vielen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich daher unverzüglich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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