Filesharing-Abmahnung der Multimediapar S. A. durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller
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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der Multimediapar S. A. aus Paraguay zur Prüfung vorgelegt worden. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an einem pornografischen Werk. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte ein pornografisches Filmwerk angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag” in Höhe von 715, 00 € gefordert.
Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 715,00 €. Ferner würde im Fall einer Zuwiderhandlung aufgrund der gewählten Formulierung eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5000,01 € fällig.
Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen” angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt.
Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen. Auch sollte der Gang zum Anwalt nicht dadurch gescheut werden, als dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um das illegale Angebot eines Erotikfilmes handelt. Erfahrene und im Bereich des Filesharing tätige Kollegen begegnen dieser Problematik täglich mit der erforderlichen Professionalität sowie der von Gesetzeswegen geforderten Diskretion. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Diesbezüglich bedarf es selbstverständlich der Beratung im Einzelfall.
Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:
1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.
2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!
5. Holen Sie rechtlichen Rat ein!
Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter der Adresse: www. kanzlei-filesharing.de oder www.kanzlei-heidicker.de
Wir vertreten bundesweit!
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