Filesharing- Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller für der Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH
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Momentan erreichen uns vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, die im Auftrag der Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung an pornographischen Filmwerken, wie "Big Pack- Nonstop Nylon", "Highlights-Best of Planet Nylon", "Highlights-Best of Public Sex 3-Geiler Sexxx! In aller Öffentlichkeit", "SpermaGeddon Volume 1" .
Der Vorwurf lautet, im Rahmen von Internettauschbörsen (z.B. eDonkey, BitTorrent etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte ein pornografisches Filmwerk angeboten zu haben. Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 850,00 € gefordert.
Eindringlich muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung gewarnt werden. Zum einen wird durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt, und zum anderen verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €.
Gewarnt werden muss vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet, den jeweiligen Einzelfall zu erfassen. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!
Der Umstand, dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um den Gegenstand eines Erotikfilmes handelt, sollte kein Hinderungsgrund sein sich anwaltlich beraten zu lassen. Von Seiten im Urheberrecht tätiger Kollegen wird diesbezüglich dieser Angst mit der notwendigen Professionalität begegnet. Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.
Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:
1. Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
2. Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben. In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch ein verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.
3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten oft reduziert werden können.
4. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige einstweilige Verfügungen birgt.
5. Beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!
Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. In dringenden Notfällen erreichen Sie uns unter: 0176-10094663. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.
Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!
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