Filesharing Abmahnungen der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für EMI Music GmbH Co KG

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Uns liegen weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für die EMI Music Germany GmbH & Co KG vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Single „David Guetta – Who‘s That Chick”, welche auf dem German Top 100 Single Chart Container vom 03.01.2011 enthalten ist.

Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing- Abmahnungen und eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Kornmeier & Partneraus Frankfurt. 

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Musik. Es wird zumeist ein Pauschalbetrag ab 450,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet. Hinzu kommt, dass die Rechtsanwälte Konmeier & Partner in vielen Fällen die Verletzung von Urheberrechten an einzelnen Musikstücken (z. B. David Guetta – „Who‘s That Chick?“), abmahnen, die sich beispielsweise auf einem „German TOP 100″, „The Dome“ oder „Bravo Hits“ Chartcontainer befinden. Ob es sich um eine derartige Datei handelt, können Betroffene der „Seite 2″ der Abmahnung entnehmen. In diesen Fällen muss der Abgemahnte mit Folgeabmahnungen rechnen. Hier kann ein frühes Einschreiten Kosten reduzieren.

Ein erster Schritt, zu dem in den meisten Fällen sicherheitshalber zu raten ist, ist die Abgabe einer modifizierten Version des der Abmahnung beiliegenden Unterlassungsversprechens. Da aber auch eine so auf den Kern reduzierte Erklärung die Unterlassungsforderung inhaltlich erfüllen muss, um wirksam zu sein und von der Gegenseite angenommen zu werden, ist auch hier Acht auf eine richtige Modifikation zu geben. Da das Unterlassungsversprechen den Hauptanspruch darstellt, welcher für den erheblichen Streitwert sorgt, empfiehlt es sich, dieses von einem versierten Anwalt aufsetzen zu lassen, welcher auch das Erfordernis hierzu noch einmal prüft.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.



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