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Filesharing-Abmahnungen von Waldorf Frommer 2020

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch im neuen Jahr werden wieder Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Musik- und Filmindustrie versendet.

Der Hintergrund der Abmahnungen betrifft das sogenannte Filesharing über Internettauschbörsen.

Zu der bekanntesten Tauschbörsensoftware gehören:

  • BearShare
  • Limewire
  • Kazaa
  • Shareaza
  • µTorrent
  • BitTorrent
  • eMule
  • jDownloader

Rechtslage

Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. 

In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werks zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat in den vergangenen Jahren für folgende Rechteinhaber Abmahnungen ausgesprochen:

  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz 
  • Anwaltskosten

Ratschlag

Wir raten dazu, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann. Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Grundregeln bei Abmahnung

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

Dreger IP Legal – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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