Filesharing: Waldorf Frommer - Resident Evil: Afterlife, Sherlock Holmes: Spiel im Schatten u. a.

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Aktuell erreichte uns die Nachricht, dass derzeit neue Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, die im Auftrag ihrer Mandanten, der Constantin Film Verleih GmbH sowie der Warner Bros. Entertainment GmbH, im Umlauf sind.

Folgende Filmwerke sind derzeit Bestandteil von Abmahnungen:

  • Die Drei Musketiere (2011)
  • Resident Evil: Afterlife
  • Sherlock Holmes: Spiel im Schatten

Vom Anschlussinhaber wird zur Abgeltung folgender Ansprüche ein Vergleichsbetrag von 956,00 € gefordert:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG,
  • Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB,
  • Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG.

Was kann ein fachkundiger Rechtbeistand für Sie erreichen?

Zunächst sollte das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners sein. Die Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, gibt Ihnen die Sicherheit, sich nicht über das Notwendige hinaus der Gegenseite zu verpflichten. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Wir raten zu folgendem Vorgehen:

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Unserer Einschätzung nach beinhalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Diese Aspekte sollten durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgehebelt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns unter 0211-98397654. Alternativ können Sie die Abmahnung auch - unter Angabe einer Telefonnummer - per Fax an die 0211-98397629 oder per E-Mail an kontakt@rechtsanwalt-dreger.de senden. Wir rufen Sie dann kostenlos zurück.

Wichtig: Die Bearbeitung eines Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!

Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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