Filesharingabmahnung im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. „A Star is Born“
- 2 Minuten Lesezeit
Unsere Kanzlei wird ständig bzgl. verschiedenster Filesharingabmahnungen beauftragt.
Derzeit liegt uns eine aktuelle urheberrechtliche Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. aus den USA vor.
Diese wird in Deutschland ständig von der Kanzlei Frommer Legal aus München vertreten.
Hintergrund der Abmahnung ist die Feststellung, dass die angeschriebene Person über vermeintliche Streamingdienste das Filmwerk „A Star is Born“ der Warner Bros. Entertainment Inc. über ein Filesharing-Protokoll bittorrent anbot und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung stellte.
Die Identität der angeschriebenen Person wurde durch ein vorher durchgeführtes vorgeschriebenes gerichtliches Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG ermittelt.
Dieser Vorgang stellt unter anderem eine illegale Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie ein illegales öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar.
Da die angeschriebene Person der Anschlussinhaber ist, wird nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls vermutet, dass diese auch die streitgegenständliche Rechtsverletzung begangen habe.
In der Folge wird die angeschriebene Person zunächst aufgefordert, unter Fristsetzung eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Zudem wird die abgemahnte Person aufgefordert, einen Schadenersatz im Sinne des § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 700,00 € zu zahlen. Dies stellt bereits ein Vergleichsangebot der Gegenseite dar. Zudem werden die Rechtsverfolgungskosten der Kanzlei Frommer Legal gegenüber Warner Bros. Entertainment Inc. eingefordert. Hieraus ergibt sich bei einem Gegenstandswert in Höhe von 1.700,00 € eine Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe vom 235,80 €. Der geforderte Gesamtbetrag beträgt daher 935,80 €.
Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung des geforderten Betrages seien sämtliche Ansprüche in dieser Angelegenheit erledigt. Sofern die Fristen fruchtlos verstreichen, wird Frommer Legal ihrer Mandantschaft empfehlen, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Sollten auch Sie eine entsprechende urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche auch zutreffen. Insbesondere sollte aufgrund der ständig sich verändernden Rechtsprechung nicht voreilig eine Unterlassungserklärung abgegeben werden oder eine Zahlung geleistet werden. Wir betreuen seit vielen Jahren unsere Mandanten deutschlandweit in verschiedensten Filesharing-Konstellationen.
Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail mit einer Rufrufbitte an unsere E-Mailadresse ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 telefonisch erreichen.
Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.
Artikel teilen: