Finanzwelt – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Internethandelsplattform Finanzwelt bietet über ihre Homepage, die unter der Domain finanzwelt.pro, erreichbar ist, unterschiedlichste Handelsgeschäfte an.

So könnten Anleger u. a. Forex-Handelsgeschäfte tätigen und mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln. Auch der Kryptowährungshandel wäre möglich, wobei sich die Firma im Rahmen ihres Internetauftritts als bester Broker für Krypto und Forex bezeichnet. Bei der Firma Finanzwelt würde es sich um eine preisgekrönte Plattform handeln, mit der man auf den weltweiten Märkten traden könne.

Von einer Anlage über die Firma Finanzwelt kann aus mehreren Gründen nur abgeraten werden.

Zunächst einmal gehen wir davon aus, dass die Firma Finanzwelt keine preisgekrönte Plattform ist, zumal sie ihm Rahmen ihres Internetauftritts noch nicht einmal darlegt, wo sie denn diese Preise gewonnen und welche Institution ihr diese Preise verliehen haben will.  

Darüber hinaus fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma Finanzwelt.

Schließlich ist an keiner Stelle der Homepage davon die Rede, wo die Firma Finanzwelt eine Niederlassung oder einen Unternehmenssitz haben will.

Noch nicht einmal eine Telefonnummer wird angegeben, unter der die Firma Finanzwelt erreichbar ist. Als einzige Kontaktmöglichkeit wird die Emailadresse: support@finanzwelt.pro genannt.

Im Übrigen verfügt die Firma Finanzwelt weder in Deutschland noch in anderen Ländern über die entsprechenden Genehmigungen und Zulassungen, die zwingend vorgeschrieben sind, um die vorgenannten Handelsgeschäfte in den jeweiligen Ländern anbieten zu dürfen.

Weder in Österreich seitens der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), noch in der Schweiz durch die zuständige Finanzaufsichtsbehörde (FINMA) wurde eine entsprechende Genehmigung erteilt. Genehmigungen der italienischen Finanzmarktaufsicht (Consob) und der spanischen Finanzmarktaufsicht (CNMV) liegen ebenso wenig vor, wie eine Genehmigung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA).

Die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat der Firma Finanzwelt ebenfalls keine Genehmigung erteilt, in Deutschland über die Handelsplattform die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten und entsprechende Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchzuführen. Die Firma Finanzwelt hat auch keinen entsprechenden Genehmigungsantrag gestellt und verstößt damit, soweit Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchgeführt werden, gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Dort ist die Zulassungspflicht für entsprechende Finanzdienstleister geregelt.

Bei dem vorgenannten Verstoß gegen das Kreditwesengesetz handelt es sich auch um kein Bagatelldelikt. Verantwortliche von entsprechenden Internethandelsplattform, die ohne Genehmigung agieren, können gemäß § 54 KWG sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Unabhängig davon können Anleger auch gegenüber entsprechenden Firmen und deren Verantwortlichen Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG durchsetzen, wenn sie Verluste bei Handelsgeschäften mit einer unregulierten Firma erlitten haben.

Die vorgenannten Punkte sprechen alle dafür, dass die Firma Finanzwelt nicht seriös ist.

Anleger, die bei der Plattform Finanzwelt investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema