Firmenwagen nutzen ohne die 1 %-Regelung – Alternativen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
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1. Einleitung
Die 1 %-Regelung ist eine der bekanntesten Methoden, um die private Nutzung eines Firmenwagens zu versteuern. Sie ist unkompliziert in der Handhabung, führt jedoch oft zu einer hohen steuerlichen Belastung, insbesondere bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis. Viele Unternehmer und Angestellte fragen sich daher, ob es Alternativen zur 1 %-Regelung gibt, um die steuerliche Belastung zu senken. In diesem Artikel zeigen wir, wie ein Firmenwagen auch ohne die 1 %-Regelung genutzt werden kann und welche Möglichkeiten für eine steueroptimierte Gestaltung bestehen.
2. Die Alternative: Fahrtenbuch führen
Eine der gängigsten Alternativen zur 1 %-Regelung ist das Fahrtenbuch. Dabei wird der private Nutzungsanteil des Firmenwagens präzise anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer ermittelt.
2.1. Voraussetzungen für das Fahrtenbuch
- Lückenlose Aufzeichnung:
Es muss für jede Fahrt aufgezeichnet werden, ob es sich um eine private Fahrt, eine berufliche Fahrt oder eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt. - Angaben im Fahrtenbuch:
Folgende Daten müssen erfasst werden:- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
- Ziel der Fahrt und Reisezweck
- Gefahrene Kilometer
- Form des Fahrtenbuchs:
Das Fahrtenbuch kann handschriftlich oder elektronisch geführt werden. Elektronische Fahrtenbücher müssen manipulationssicher sein.
2.2. Vorteile des Fahrtenbuchs
- Exakte Ermittlung des privaten Nutzungsanteils:
Anders als bei der 1 %-Regelung, bei der pauschal 1 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuert wird, wird beim Fahrtenbuch nur der tatsächliche private Nutzungsanteil besteuert. Das kann bei geringer privater Nutzung erhebliche Steuervorteile bringen. - Geringere steuerliche Belastung bei hohem Listenpreis:
Die 1 %-Regelung ist insbesondere bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis nachteilig. Das Fahrtenbuch ermöglicht eine präzisere und oft günstigere Versteuerung.
2.3. Beispielrechnung
Ein Unternehmer nutzt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 EUR. Er fährt im Jahr insgesamt 30.000 km, davon sind 3.000 km privat.
- Mit der 1 %-Regelung:
Es werden monatlich 1 % des Listenpreises, also 500 EUR, als geldwerter Vorteil angesetzt. Das ergibt 6.000 EUR im Jahr, die versteuert werden müssen. - Mit dem Fahrtenbuch:
Der private Nutzungsanteil beträgt nur 10 % (3.000 km von 30.000 km). Die tatsächlichen jährlichen Kosten für den Wagen (Leasingrate, Treibstoff, Versicherung, Reparaturen etc.) betragen 10.000 EUR.
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt somit nur 1.000 EUR (10 % von 10.000 EUR).
In diesem Fall wäre die Nutzung des Fahrtenbuchs deutlich günstiger.
3. Weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Firmenwagens ohne die 1 %-Regelung
3.1. Beschränkung auf rein dienstliche Nutzung
Eine weitere Möglichkeit, die Versteuerung des geldwerten Vorteils zu vermeiden, besteht darin, den Firmenwagen ausschließlich für dienstliche Fahrten zu nutzen. In diesem Fall fällt kein geldwerter Vorteil an, da keine private Nutzung vorliegt.
- Voraussetzung:
Die private Nutzung muss vertraglich ausgeschlossen sein und darf in der Praxis nicht stattfinden. Ein entsprechender Nachweis kann durch ein Fahrtenbuch oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber erfolgen. - Vorteil:
Es erfolgt keine Besteuerung der Privatnutzung, was insbesondere bei teuren Fahrzeugen zu erheblichen Steuerersparnissen führt.
3.2. Nutzung eines Privatwagens mit Kilometerpauschale
Statt einen Firmenwagen zu nutzen, kann der Arbeitnehmer auch seinen privaten Pkw für betriebliche Fahrten einsetzen und dafür eine Kilometerpauschale vom Arbeitgeber erhalten. Diese beträgt derzeit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer für Fahrten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
- Vorteil:
Die Kilometerpauschale ist steuerfrei, und es erfolgt keine Versteuerung eines geldwerten Vorteils, da der Arbeitgeber keinen Firmenwagen zur Verfügung stellt. - Nachteil:
Die Kosten für den Unterhalt des Fahrzeugs (Versicherung, Reparaturen, Wertverlust) trägt der Arbeitnehmer selbst. Die Kilometerpauschale deckt häufig nicht die tatsächlichen Kosten.
3.3. Leasing eines Fahrzeugs über die GmbH
Bei einer GmbH besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug über die Gesellschaft zu leasen und dieses dem Gesellschafter-Geschäftsführer ausschließlich für betriebliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann das Fahrzeug auch privat genutzt werden, jedoch mit einer steuerlich optimierten Leasingrate.
- Vorteil:
Leasingraten sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn der GmbH. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils kann je nach privater Nutzung über das Fahrtenbuch gestaltet werden. - Nachteil:
Die steuerliche Anerkennung hängt von einer sauberen Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung ab.
4. Warum ein Anwalt oder Steuerberater hilfreich sein kann
Die Nutzung eines Firmenwagens bietet steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die oft individuell auf den jeweiligen Unternehmer oder Arbeitnehmer zugeschnitten werden müssen. Ein Anwalt oder Steuerberater kann dabei helfen:
- Optimale Wahl der Versteuerungsmethode:
Ob Fahrtenbuch, 1 %-Regelung oder andere Modelle – ein Experte kann berechnen, welche Methode die geringste steuerliche Belastung bringt. - Vertragliche Gestaltung:
Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die Nutzung des Firmenwagens vertraglich korrekt geregelt ist, um spätere steuerliche Probleme zu vermeiden. - Steuerliche Beratung bei der GmbH:
Bei der Nutzung eines Firmenwagens durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es besondere steuerliche Regelungen, die ein Steuerberater bei der Gestaltung und Abrechnung berücksichtigen sollte.
5. Fazit
Die 1 %-Regelung ist zwar eine einfache Möglichkeit, die private Nutzung eines Firmenwagens zu versteuern, führt aber oft zu einer unnötig hohen steuerlichen Belastung. Das Fahrtenbuch ist eine attraktive Alternative, wenn die private Nutzung gering ist, erfordert jedoch Disziplin und genaue Aufzeichnungen. Weitere Optionen wie die rein dienstliche Nutzung oder die Nutzung eines Privatwagens mit Kilometerpauschale können ebenfalls zu einer geringeren Steuerlast führen.
Da die optimale Lösung von vielen individuellen Faktoren abhängt, ist es ratsam, frühzeitig einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen, um die beste Strategie zu finden und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Dieser Rechtstipp ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung und bietet lediglich einen ersten Ausblick auf entsprechende Fragestellungen.
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