FlexTrader – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
- 2 Minuten Lesezeit
Die Internethandelsplattform FlexTrader bietet auf ihrer Homepage unter der Domain flextrader.co CFDs für alle Assetkategorien (Aktien, Forex, Rohstoffe, Indizes und Kryptowährungen) sowie innovative Bundles, die aus sorgfältig ausgewählten Assets bestehen sollen, an.
Darüber hinaus wird auch der Handel mit Kryptowährungen offeriert. Im Übrigen wäre auch der Handel mit Devisen (Forex) möglich.
Büroräume sollen sich in London / Großbritannien befinden und die Seite wird von einer Firma Ice Goose LLC, die auf St. Kitts und Nevis unter der Adresse: Main Street P.O Box 625 Charlestwon Nevis, ansässig sei, betrieben.
Anlegern ist aus unterschiedlichen Gründen dringend davor abzuraten, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform zu tätigen.
Unserer Kenntnis nach erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma FlexTrader bzw. deren Betreibergesellschaft keine Genehmigung, die vorgenannten Finanzdienstleistungen über die Handelsplattform flextrader.co anzubieten und Handelsgeschäfte für die Anleger abzuwickeln.
Wenn die Firma FlexTrader folglich – wie im vorliegenden Fall – Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet und Handelsgeschäfte für Anleger abwickelt, dann handelt sie ungenehmigt bzw. verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Unsere Erfahrungen mit unregulierten Plattformen aus der Vergangenheit zeigen, dass entsprechende Handelsplattformen oft betrügerisch agieren.
Unabhängig davon fehlt ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma FlexTrader bzw. der Firma Ice Goose LLC. Auch dies stellt einen nicht zu unterschätzendes Warnsignal für Anleger dar, wenn Firmen noch nicht einmal die Vertretungsverhältnisse verschleiern und die verantwortlichen Personen nicht benennen.
Im Übrigen ist der Webseite auch nicht zu entnehmen, wo sich denn die Büroräume in London befinden sollen.
Weitere Vorgehensweise
Anleger, die bei der Plattform FlexTrader investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
Artikel teilen: