Uniontradefund – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Uniontradefund wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain uniontradefund.com damit, dass Anleger über die Handelsplattform mit Währungspaaren (Forex), mit Kryptowährungen sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten, wobei die Firma Uniontradefund laut den Angaben auf ihrer Homepage unter der Emailadresse: support@uniontradefund.com erreichbar ist.

Darüber hinaus wird noch folgende Adresse in England als Niederlassung benannt: 601 Britannia House 1 Glenthorne Road, London, England, W6 0LH, United Kingdom.

Im Übrigen behauptet die Firma Uniontradefund im Rahmen ihres Internetauftritts, dass sie seitens der Financial Conduct Authorities (FCA) reguliert wäre.

Überprüft man die Aussagen der Firma Uniontradefund, dann kann man Anlegern nur dringend empfehlen, keine Handelsgeschäfte über die Handelsplattform durchzuführen.

Zunächst einmal ist die Aussage falsch, dass die Firma Uniontradefund seitens der FCA reguliert und registriert wäre. Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) veröffentlichte deshalb am 28.04.2025 einen Warnhinweis, aus dem hervorgeht, dass die Firma Uniontradefund über keine Erlaubnis verfügt, Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte in England anzubieten. Die Firma Uniontradefund täuscht Anleger deshalb ganz gezielt über eine entsprechende Regulierung.

Auch eine Genehmigung einer anderen Aufsichtsbehörde liegt nicht vor. Soweit mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte gemacht werden, liegt ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht vor bzw. gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – erteilte der Firma Uniontradefund ebenfalls keine Genehmigung, Handelsgeschäfte in Deutschland anzubieten.

Unabhängig davon sind auch weitere Angaben der Firma Uniontradefund unrichtig bzw. falsch. Diese unterhält keine Niederlassung in London.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, das gesetzlich vorgeschrieben ist, mit einem Hinweis darauf, in welcher Rechtsform die Firma Uniontradefund betrieben wird, in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist und wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Uniontradefund sind, fehlt vollständig.

Anleger, die bei der Plattform Uniontradefund investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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