Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Flugbuchung per Internet: Reisevermittler muss Gesamtpreis ausweisen

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Für Reisevermittler wie Internet-Flug-Portale gilt genauso wie für Fluggesellschaften, dass sie dem Kunden vor der endgültigen Buchung den Gesamtpreis des Fluges nennen müssen. Dieser muss sämtliche anfallende Buchungsgebühren beinhalten. Ansonsten sei es dem Kunden nicht möglich, einen Preisvergleich auszuführen, entschied das Landgericht Düsseldorf. Demnach dürfen die Buchungsgebühren nicht erst hinterher erhoben werden.

In dem konkreten Fall klagte der Dachverband der Verbraucherzentralen gegen ein Internet-Flug-Portal. Beanstandet wurde dabei die Gestaltung der Webseite des Unternehmens. Denn in der Flugübersicht der Seite wurde nicht der vollständige Endpreise inklusive sämtlicher Buchungsgebühren genannt. Den tatsächlichen Preis konnten Kunden erst nach dem vierten Schritt der Buchung in Erfahrung bringen, nachdem die persönlichen Daten eingegeben wurden. Hier wurden dann die Buchungsgebühren in Höhe von 18,33 Euro pro Person und Strecke genannt.

Dies stellte nach Auffassung der Düsseldorfer Richter eine wettbewerbswidrige und unlautere Handlung dar. Denn im ersten Buchungsschritt auf der Webseite sei nicht der vollständige Endpreis genannt. Damit der Kunde aber eine realistische Möglichkeit habe, die Preise miteinander zu vergleichen, müsse der Gesamtpreis angegeben werden.

(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2010, Az.: 12 O 173/09)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: