Flugverspätung 2.0

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Aus gegebenem Anlass, d. h. nach Ihren Sommerferien, möchten wir noch einmal daran erinnern, dass Sie unter bestimmten Umständen bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft bis zu 600 € haben.

Was viele nicht wissen: Diesen Betrag gibt es pro Person und zwar unabhängig von dem Preis des Tickets. Es kann sich herausstellen, dass Sie nicht nur mehr Geld wiederbekommen, als Sie für Ihr Ticket bezahlt haben, auch Ihr minderjähriges Kind, das zu einem günstigen Kindertarif geflogen ist, kann bis zu 600 € als Entschädigung für die Flugverspätung bekommen. Gleichgültig ist, ob Sie die Tickets Ihrer Gruppe/Familie mit einer einzigen Kreditkarte bezahlt haben oder nicht. Bis zu einer Summe von 600 Euro ist jeder Flugreisende berechtigt.

Dazu kommt, dass Sie bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden das Recht auf Erstattung der Ticketkosten haben. Lassen Sie sich nicht mit einem Essensgutschein oder Hotelvoucher abspeisen. Wenn Sie etwas entsprechendes akzeptieren müssen, weil z. B. der Flughafen geschlossen wird, lassen Sie sich auf jeden Fall bestätigen, dass Sie damit nicht auf weitergehende Rechte verzichten.

Unter bestimmten Umständen können Sie darüber hinaus auch noch Ersatz für Folgeschäden wie Übernachtung und Verpflegung oder auch Schadensersatz wegen eines Termins bekommen, den Sie nicht wahrnehmen konnten.

Ob die Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung sind für den juristischen Laien nicht ganz einfach zu ermitteln. Sollte Ihr Flug verspätet sein, wenden Sie sich an uns. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.


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