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Forderung der Debcon GmbH (RGF Filmvertreib UG)

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Unsere Kanzlei erreichte ein Schreiben der Debcon vom 20.09.2022.

Das Schreiben beinhaltet eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 400,00€.  Die Zahlungsaufforderung resultiert aus einer Forderung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zu Lasten der RGF Filmvertrieb UG. Abgemahnt wurde seinerzeit das illegale Filesharing eines Filmwerkes.

Die Forderungen sind bestens bekannt. Jedes Jahr aufs Neue erreichen mich unzählige dieser Schreiben.

Rechtslage:

Die Abmahnkosten sind überwiegend mittlerweile verjährt (Regelverjährung 3 Jahre) und können nicht mehr eingefordert werden. Für den einst geltend gemachten anteiligen Schadensersatz aus der Forderung liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren.

Es verwundert daher auch nicht, dass die Forderung weitaus geringer ist als in der damaligen Abmahnung. Es geht schlicht und ergreifend auch nur noch um den Schadensersatz.

Voraussetzung für einen solchen Schadensersatz ist jedoch, dass der Abgemahnte auch Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Hier bieten sich in der Regel auch in diesem späten Stadium noch ausreichende Verteidigungsansätze.

Wir raten in jedem Fall zu einer anwaltlichen Vertretung!

Ignorieren Sie in keinem Fall das Schreiben!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vertrete ich seit Jahren Mandanten in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, Markenrechts und Urheberrechts. Die Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerne berate und vertrete ich auch Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!

Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!


Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.

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