Forderungseintreibung in Tschechien, Teil 1: Vorgerichtliche Möglichkeiten

  • 2 Minuten Lesezeit

Vor der Zwangsvollstreckung - also der zwangsweisen Eintreibung der offenen Geldforderung aus einem Gerichtsurteil  mit Hilfe eines tschechischen Gerichtsvollziehers -  können im Vorhinein bereits Maßnahmen getroffen werden, um  im  Vorfeld bereits die Eintreibung von Forderungen zu erleichtern.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen ersten Tipp geben, welche Maßnahmen nach tschechischem Recht möglich sind - nicht alle lassen sich jedoch in der Theorie und in der Branche, in der Sie geschäftlich tätig sein mögen, ohne weiteres umsetzen. Es kommt immer auf den Einzelfall an! Dennoch ist es hilfreich, sich die verschiedenen Möglichkeiten  vor Augen zu führen:

1. Vorkasse

Hier erhält der Kunde die Ware oder die Dienstleistung erst, nachdem eine Anzahlung oder das Entgelt für die Leistung im Voraus gezahlt wird. Rechtlich steht einer solchen Vereinbarung nichts im Wege - allerdings ist dies nicht in allen Bereichen und Branchen üblich, manchmal sogar geschäftsschädigend. Vorkasse ist aber sicher zu empfehlen, wenn die Geschäftsbeziehung bereits durch Zahlungsverzüge belastet ist -  dann ist eine solche Vorgehensweise  in Tschechien durchaus üblich.

2. Zahlungserinnerung und Mahnung

Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten oder auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist befindet sich der Schuldner in Verzug. Es kann immer mal zu einem Versehen bei der rechtzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung kommen, daher sollte eine erste Zahlungserinnerung immer freundlich formuliert sein, allerdings auch ein klar formuliertes letztes Zahlungsziel mit Datumsangabe setzen. Eine Frist zur Zahlung innerhalb von 7 bis 14 Tagen ist üblich, ebenso eine zweites Schreiben. Bei Verzug können Sie Verzugszinsen verlangen.

3. Ratenzahlungsvereinbarung

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn der Schuldner zwar zahlen möchte, seine finanziellen Mittel dies aber nicht zulassen; dies kann für das Vertrauensverhältnis und die weitere Zusammenarbeit eine sehr kluge Vorgehensweise (Kundenbindung!) sein.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann auch mit einer Klausel vereinbart werden, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, so dass im Fall des Ausfalls einer oder mehrerer Raten der Gläubiger direkt vollstrecken kann. Wichtig dabei: Die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung muss durch einen tschechischen Notar oder Gerichtsvollzieher niedergeschrieben werden.  Damit entfällt der Zeit- und Kostenaufwand im Zusammenhang mit den sonst notwendigen gerichtlichen Schritten.

4. Schuldnerdatenbank

Vor  der  Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einem tschechischen Partner kann es sich lohnen, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit bzw. aus der Schuldnerdatenbank einzuholen, die Informationen über die Zahlungswilligkeit und /oder -fähigkeit geben. Diese Dienste sind meist entgeltlich, aber doch oft lohnend.

Es gibt auch ein Zentralkreditregister, das Auskunft über Kredite erteilt, kann jedoch nur von In- und Ausländischen Banken eingesehen werden, die eine Filiale in Tschechien haben.

5.      Anwaltliche Zahlungsaufforderung

Meist letzte, aber  sicher deutlichste Maßnahme im  außergerichtlichen Bereich ist die Aufforderung zur Zahlung durch einen in Tschechien zugelassenen Rechtsanwalt, der zugleich auch eine potentielle Klage in Tschechien einreichen könnte, da in einem solchen Schreiben die Androhung von gerichtlichen Schritten erfolgt und auf diese Weise glaubwürdig und am meisten Gewicht entfaltet.  Erst nach fruchtlosem Ablauf der vom Anwalt gesetzten Frist mit Androhung sollte die gerichtliche Eintreibung der Forderung erwogen werden.

In meinem nächsten Rechtstipp widme ich mich dann den gerichtlichen Möglichkeiten, Forderungen in Tschechien „einzutreiben".


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. jur. Yvetta Skrdlik

Beiträge zum Thema