Die neue Führerscheinrichtlinie - AKTUELLES
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Die 4. Führerscheinrichtlinie, die im EU-Parlament beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Bedingungen für den Erwerb, den Umtausch und die Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Führerscheinen zu vereinheitlichen. Sie ist jedoch noch nicht in Kraft, da eine Einigung mit der Europäischen Kommission und dem Ministerrat aussteht.
Dennoch gilt der im Parlament erarbeitete und verabschiedete Wortlaut als Perspektiven weisend. Die Richtlinie regelt etwa, welche Fahrzeugklassen es gibt, welches Mindestalter für jede Klasse gilt, wie lange ein Führerschein gültig ist und welche medizinischen Anforderungen an die Fahrtauglichkeit gestellt werden. Die 1. Führerscheinrichtlinie wurde 1980 erlassen, die derzeit noch geltende Richtlinie stammt aus dem Jahr 2006. Deshalb lohnt bereits jetzt ein Blick auf die künftige Richtlinie.
Was ändert sich nach dem Willen der Europa-Abgeordneten?
Führerscheingültigkeit:
Führerscheine für Motorräder und Pkw sollen mindestens 15 Jahre gültig sein.
Lkw und Bus-Führerscheine: 5 Jahre
Keine verpflichtende Verkürzung für Ältere
Es gibt keine Verkürzung der Gültigkeit der Führerscheine für ältere Personen (ein Vorschlag der Kommission), um Diskriminierung zu vermeiden und das Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. Fahrer dürfen jedoch selbst ihre Fahrtüchtigkeit bewerten lassen (Freiwilligkeit).
Keine verpflichtenden Gesundheitschecks
Verpflichtende Gesundheitschecks auf EU - Ebene werden nicht kommen. Damit bestimmen die Mitgliedsstaaten weiterhin selbst, ob etwa ärztliche Hör - und Sehtests verlangt werden (so wie derzeit in 14 Ländern der EU: Belgien, Italien, Portugal und Rumänien).
Bus- und Lkw (Klasse D + C): Änderung des Mindestalters
Erwerber eines Bus - Führerschein der Klasse D und/oder Lkw-Führerscheins der Klasse C können nach dem Entwurf bereits mit 18 Jahren diese Führerscheinklassen erwerben (bislang gilt für die Klasse D ein Mindestalter von 24 Jahren, für die Klasse C ein Mindestalter von 21 Jahren).
Neu eingeführt wird hier auch das begleitete Fahren ab 17 möglich sein. Bedingung werden jedoch die entsprechenden Berufsausbildungen (zum Bus-bzw. Lkw-Fahrer) sein.
Führerscheinklasse B: Ausnahme für Wohnmobile über 3.5t
Nicht wenige Wohnmobile überschreiten die 3.5 t -Marke, die man mit der Führerscheinklasse B fahren darf. Bislang muß dann eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse C1erworben werden. Natürlich ist dies mit höheren Kosten und Anforderungen verbunden. Vorgesehen ist eine Anhebung des Gewichtslimits auf 4,25 t. Die Kommission möchte diese Ausnahme nur für Wohnmobile, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, annehmen. Es bleibt also abzuwarten, wer sich durchsetzt.
Führerscheinklasse B-196
Dieser Führerschein, der zum Führen eines Leichtkraftrades mit bis zu 125 Kubikzentimetern berechtigt ist, soll dies auch im EU- Ausland tun dürfen.
Führerschein B17
Das begleitete Fahren ab 17 Jahren soll nun innerhalb der EU möglich sein. Es soll eine einheitliche Regelung geben, mit 2-jähriger Probezeit, 0 Promillegrenze und einem Auffrischungskurs nach 1 Jahr.
2-Jahre Probezeit:
Es ist vorgesehen für alle Fahranfänger eine 2-jährige Probezeit vorzuschreiben. Diese bewirkt strengere Strafen bei riskantem Fahrverhalten und einer Promillegrenze von 0.2 g/l. Dies soll alle Fahranfänger betreffen, also auch die Klassen AM (Kleinkrafträder bis 50 m3 und bis zu 45 km/h sowie für die Klassen L und T - Landwirtschaftliche und Forst-Fahrzeuge). Die Probezeit beginnt mit jeder neuen Klasse neu.
Führerschein-Prüfung:
Schulung und Prüfung sollen besser an die moderne reale Fahrumgebung angepasst werden, um die Fahrer besser vorzubereiten und ihr Bewusstsein für tatsächliche Risiken zu schärfen. Das betrifft insbesondere den angemessenen Umgang mit dem Smartphone während der Fahrt, das Fahren bei schwierigen Witterungsbedingungen (Schnee, Glatteis), die Sensibilisierung für den toten Winkel, Kenntnisse zu Fahrassistenz- Systemen und einem umweltbewußten Fahrverhalten.
Digitaler Führerschein:
Der digitale Führerschein auf dem Smartphone wird dem physischen Führerschein gleichstehen. Der Führerschein wird zusätzlich mit einem QR-code ausgestattet. Damit soll nicht zuletzt der Verwaltungsaufwand reduziert, die Sicherheit erhöht und die Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden.
Wir werden abwarten müssen, bis die Fassung also durch die Kommission und Ministerrat bestätigt wird. Erleichterungen in der Problematik der sog. Touristenführerscheine sind nicht zu erwarten.
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