Formular oder Zahlungsaufforderung von Kreis-Marketing Pascal Baars bezüglich Druckauftrag für Flyer erhalten?

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Einige Gewerbetreibende haben in letzter Zeit Formulare von Unternehmen wie "Kreis-Marketing Pascal Baars" erhalten, die in den hier vorliegenden Fällen vorab telefonisch vermeintliche Vertragsauflösungen anboten. In einem konkreten Fall wurde ein Formular für einen Flyer mit dem Titel "Bürgerinfo Notruftafel" verschickt. Die Unterzeichnung dieses Formulars führte jedoch nicht zu der angekündigten Vertragsauflösung, sondern stattdessen zu einen völlig neuen und kostspieligen Vertrag.

Die Tücke besteht darin, dass dieser neue Vertrag eine Laufzeit von zwei Jahren hat, wobei pro Jahr vier Auflagen des Flyers gedruckt werden sollen. Die Kosten pro Auflage belaufen sich auf etwa 1.500,00 EUR netto – und das summiert sich schnell, insbesondere wenn diese Kosten pro Auflage anfallen. Oftmals wird erst später bemerkt, dass durch die Unterzeichnung des Vertrages erhebliche Folgekosten entstehen, und zwar dann, wenn die Gewerbetreibenden eine zweite Rechnung erhalten.

Was tun beim Erhalt eines Formulars von "Kreis-Marketing Pascal Baars"?

  1. Genau prüfen: Wenn Sie ein Formular oder eine Mitteilung von einem Unternehmen erhalten, das Sie nicht kennen oder mit dem Sie keinen bestehenden Vertrag haben, nehmen Sie sich die Zeit, um das Dokument sorgfältig zu prüfen. Achten Sie auf Formulierungen, die auf vertragliche Verpflichtungen hinweisen könnten.

  2. Keine überstürzten Unterschriften: Unterschreiben Sie nichts, ohne es zu verstehen. Wenn Sie Zweifel haben oder unsicher sind, ob das Dokument wirklich zur Auflösung eines Vertrags führt, suchen Sie rechtlichen Rat.

  3. Rechtliche Beratung: Holen Sie sich Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin ein, insbesondere wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie in eine irreführende Situation verwickelt wurden. Ein Rechtsexperte kann das Dokument überprüfen und Ihnen sagen, ob es sich um eine legitime Angelegenheit handelt oder nicht.

  4. Schriftliche Kommunikation: Wenn Sie bereits irrtümlich unterschrieben haben, setzen Sie sich schriftlich mit dem Unternehmen in Verbindung und erklären Sie, dass Sie das Dokument fälschlicherweise unterzeichnet haben und den Vertrag für nichtig erklären möchten. Behalten Sie Kopien aller Korrespondenzen.

Wie können wir Ihnen helfen? 

Wenn Sie irrtümlich ein derartiges Formular unterschrieben und in der Folgezeit ein Rechnung erhalten haben, sind Sie herzlich eingeladen, uns die Zahlungsaufforderung per E-Mail an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de zuzusenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um die Situation zu analysieren, Ihre rechtlichen Rechte zu klären und bei Bedarf angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die aus der Unterzeichnung des Formular entstandene Forderung vorzugehen. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage weder ein Mandatsverhältnis begründet noch Anwaltskosten nach sich zieht. Da wir täglich eine Vielzahl von Fällen im Bereich Printwerbung bearbeiten, sind wir in der Lage, Ihnen rasch und fachkundig weiterzuhelfen. Melden Sie sich gerne.



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