Foto-Berechtigungsanfrage der Chromorange Tscherwitschke - Abmahnung durch RA Wildmoser - KLAGE erfolgreich abgewehrt

  • 2 Minuten Lesezeit
Sofort Hilfe anfordern:
zum Kontaktformular
Angaben über den Autor 
RA Sebastian Günnewig
Hinweise zu Bewertungen  
von ProvenExpert


Urheberrechtliche Abmahnungen der Chromorange-Photostock - Erfolgreiche Verteidigung gegen überhöhte Forderungen


Die typischen Forderungen in der Abmahnung
 Die Chromorange-Photostock Reinhold Tscherwitschke versendet seit geraumer Zeit Berechtigungsanfragen oder gar Abmahnungen aufgrund angeblicher Verwendung von geschützten Lichtbildern. Die Abmahnungen werden regelmäßig durch Rechtsanwalt Wildmoser ausgesprochen. Dabei werden meist eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz für die Bildnutzung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert. Die Gesamtforderungen belaufen sich häufig auf mehrere tausend Euro, wobei die Schadensersatzforderungen oft auf Basis der MFM-Honorartabelle berechnet werden.

Rechtliche Einordnung der Ansprüche
 Grundsätzlich steht dem Rechteinhaber bei einer unerlaubten Bildnutzung ein Unterlassungsanspruch sowie ein Anspruch auf eine angemessene Lizenzgebühr zu. Jedoch ist zunächst zu prüfen, ob der Abmahner tatsächlich auch der Rechteinhaber bzw. zur Geltendmachung dieser Rechte berechtigt ist. Auch stellen wir fest, dass die Höhe der geforderten Beträge teilweise überzogen ist und einer rechtlichen Überprüfung nicht standhaft.


Unsere Vorgehensweise zur Abwehr überhöhter Forderungen
 Als auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrene Kanzlei prüfen wir zunächst sorgfältig die Aktivlegitimation des Abmahnenden sowie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche. Dabei achten wir besonders auf die Angemessenheit der geforderten Lizenzgebühren und Rechtsanwaltskosten.


Erfolgreicher Präzedenzfall vor dem Amtsgericht München
 In einem umfangreichen Verfahren vor dem Amtsgericht München konnten wir die Interessen unserer Mandantschaft gegen die Chromorange, die als Klägerin durch Rechtsanwalt Wildmoser vertreten war, erfolgreich durchsetzen. Das Gericht holte auf unseren Antrag hin ein Sachverständigengutachten zur Höhe der üblichen Lizenzgebühren und zur Anwendbarkeit der MFM-Honorartabelle ein. Nach unserer fundierten Argumentation nahm die Gegenseite die Klage zurück. Dies bestätigt unsere Einschätzung, dass die geforderten Beträge durchaus deutlich überhöht sein können. Gerade dies bietet dann eine gute Möglichkeit zur gesamtheitlichen Verteidigung.

Warum Sie anwaltliche Hilfe benötigen
 Die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts ist dringend zu empfehlen, da die rechtliche Materie komplex ist und Fehler bei der Reaktion auf eine Abmahnung schwerwiegende Folgen haben können. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine professionelle Vertretung oft zu einer erheblichen Reduzierung der Forderungen oder sogar zur vollständigen Abwehr der Ansprüche führen kann.


Kontaktaufnahme und weiteres Vorgehen
 Wenn Sie eine Abmahnung der Chromorange-Photostock erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  1. Reagieren Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung
  2. Kontaktieren Sie zeitnah einen spezialisierten Anwalt, der möglichst Erfahrung mit der Materie und insbesondere auch mit diesem Gegner hat.
  3. Übersenden Sie für eine erste Einschätzung grundsätzlich komplette Abmahnung sowie alle relevanten Unterlagen an den Sie betreuenden Anwalt.

Wir helfen gerne!

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren uns. Nach Ihrer Kontaktaufnahme prüfen wir Ihren Fall und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Die erste Einschätzung erfolgt häufig bereits im Erstgespräch, sodass Sie schnell Klarheit über Ihre rechtliche Position erhalten.


Melden Sie sich hierzu gerne bei uns: Zum Hilfe-Formular


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): © Coloures-Pic - stock.adobe.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema