Fotoabmahnungen - Gefahren der Unterlassungserklärung

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Fotoabmahnungen sind ein Thema, das in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt ist. Immer mehr Menschen werden mit Abmahnungen konfrontiert, die den Vorwurf der unerlaubten Verwendung von Fotos oder Bildern erheben. Doch was steckt hinter diesen Abmahnungen und wie sollte man darauf reagieren?

Warum werden Fotoabmahnungen ausgesprochen?

Eine Fotoabmahnung wird in der Regel von Fotografen, Bildagenturen oder anderen Urheberrechtsinhabern versandt, wenn sie feststellen, dass ihre Fotos ohne ihre Zustimmung verwendet wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Bilder von Websites, in sozialen Medien oder in Printmaterialien genutzt werden, ohne dass dafür die erforderlichen Nutzungsrechte erworben wurden.In Fotoabmahnungen wird regelmäßig eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten verlangt. Solche Fotoabmahnungen müssen ernst genommen werden und dürfen nicht ignoriert werden.

Wenn Sie tatsächlich ein Foto unerlaubt genutzt haben, sollten Sie in Betracht ziehen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Einigung über die Zahlungsforderungen herbeizuführen.

Soll ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Meist liegt Fotoabmahnungen eine vorbereitete Unterlassungserklärung bei. Diese sollten Sie jedoch nicht vorschnell abgeben. Häufig gehen diese Erklärungen über das absolut notwendige hinaus. Daneben bergen Unterlassungserklärungen aber auch leicht zu übersehende Gefahren: Mit der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, ein Werk zukünftig nicht mehr im Internet zu nutzen. Sie müssen also das abgemahnte Foto von Ihrer Homepage oder Ihrem Facebook-Account nehmen. Das langt aber nicht.

Was muss ich noch unternehmen?

Der BGH hat in seiner Entscheidung „CT-Paradies“ (Urt. v. 18.09.2014, Az. I ZR 76/13) entschieden, dass Sie alles Zumutbare tun müssen, um den „Störungszustand“ zu beseitigen. Das heißt, dass Sie nach einer Fotoabmahnung versuchen müssen, das abgemahnte Foto auch von anderen Seiten zu entfernen, auf die es über Ihre Webseite gelangt ist. Besonders wichtig sind hier Caches der Suchmaschinen und sog. Wayback Machines.

Caches der Suchmaschinenbetreiber

Suchmaschinenbetreiber wie Google oder Bing haben eine Art Zwischenspeicher, in dem Webseiteninhalte für eine gewisse Zeit gespeichert bleiben. Diesen Speicher nennt man „Cache“. Die Suchmaschinen nutzen diese Caches, um Internetseiten auf eigenen Servern schnell abrufen zu können. Das hat aber zur Folge, dass Änderungen einer Webseite nicht sofort von den Suchmaschinen übernommen werden, sondern erst dann, wenn der Cache aktualisiert wird. Und die Frequenz der Aktualisierungen hängt von der Beliebtheit der Webseite ab; bei kleinen Webseiten kann ein veralteter Stand deshalb noch mehrere Wochen abrufbar sein. 

Dies kann zu unerwarteten Problemen führen, da die Bilder weiterhin öffentlich zugänglich sind und Urheberrechtsverletzungen darstellen. Rechteinhaber können dies entdecken und nicht nur neue Abmahnungen aufgrund der fortgesetzten unerlaubten Verwendung des Bildes verschicken, sondern auch die Zahlung einer Vertragsstrafe fordern. Sie haben dann nämlich gegen die Pflicht aus der Unterlassungserklärung verstoßen. Das kann existenzbedrohend werden. Suchmaschinen-Caches sind eine potenzielle Quelle für Urheberrechtsverletzungen, auch wenn die Bilder nicht mehr auf der ursprünglichen Webseite verfügbar sind.

Wayback Machines

Das Gleiche gilt unter Umständen für sog. Wayback-Machines. Wayback-Machines wie archive.org sind Archive, die eine Momentaufnahme von Webseiten zu einem bestimmten Zeitpunkt speichern. Sie dienen als historisches Nachschlagewerk und ermöglichen es, vergangene Webinhalte wiederherzustellen. Obwohl diese Technologie nützlich ist, birgt sie auch Risiken in Bezug auf potenzielle Rechtsverletzungen.

Das größte Problem besteht darin, dass Wayback-Machines auch Inhalte speichern, die Urheberrechte verletzen. Diese Gefahr ist besonders groß bei Fotos, für die keine Nutzungsrechte vorliegen, also solche, die abgemahnt wurden. Selbst wenn die ursprüngliche Webseite die Inhalte bereits entfernt hat, können sie in den Archiven der Wayback-Machines weiterhin verfügbar sein, denn dort werden Momentaufnahmen gespeichert, die teilweise viele Jahre zurückreichen.

Dies führt zu einer gefährlichen Situation, da Rechteinhaber diese Verstöße entdecken können, indem sie die Wayback-Machines durchsuchen. Wenn das abgemahnte Bild dort gefunden wird, kann auch das eine Rechtsverletzung darstellen. Das kann zu einer neuen Abmahnung führen, in der auch die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert wird. Die Verantwortung für die Rechtsverletzung liegt jedoch nicht bei den Betreibern der Wayback-Machines, sondern beim ursprünglichen Website-Inhaber, der das Bild ursprünglich genutzt hat.

Um sich vor möglichen Rechtsverletzungen in Wayback-Machines zu schützen, sollten diese regelmäßig überprüft werden. Wenn solche Inhalte gefunden werden, sollte sofort gehandelt werden, um ihre Entfernung aus den Wayback-Machines zu beantragen. Die meisten Wayback-Machine-Betreiber bieten einfache Verfahren zur Entfernung von Inhalten an, die gegen das Urheberrecht verstoßen; meist reicht eine E-Mail.

Was soll ich tun, wenn ich eine Fotoabmahnung bekommen habe?

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Sie müssen handeln, sonst drohen Gerichtsverfahren.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Er kann auch prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob Sie also möglicherweise doch Rechte an dem abgemahnten Foto erworben haben oder es wegen einer gesetzlichen Regelung nutzen dürfen.
  • Wenn Sie kein Recht zur Nutzung des Fotos haben, löschen Sie es von Ihrer Webseite.
  • Überprüfen Sie sämtliche Unterseiten, ob das Foto dort möglicherweise versteckt ist.
  • Fordern Sie die wesentlichen Suchmaschinen auf, das Foto aus ihrem Cache zu entfernen.
  • Fordern Sie Wayback Machines auf, Seiten mit dem abgemahnten Foto zu löschen.

Fotoabmahnungen – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Fotoabmahnung oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Anschlussinhabern Wege sowie Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.


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Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf gehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

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