Fragen und Antworten zum Prüfungsrecht

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Welche Prüfungsordnung gilt für mein Studium? 

Prüfungsordnungen regeln den Ablauf der während eines Studiums abzuleistenden Prüfungen. Oftmals gibt es eine allgemeine Prüfungsordnung, die für alle Studiengänge gilt und zusätzlich eigene Prüfungsordnungen für den jeweiligen Fachbereich. Beide Prüfungsordnungen gelten nebeneinander.

Es kann vorkommen, dass sich die Prüfungsordnungen während des laufenden Studiums ändern. Als Studierende/r darf man darauf vertrauen, dass während eines laufenden Prüfungsverfahrens die Prüfungsordnung nicht zum eigenen Nachteil verändert wird.

 
Was passiert, wenn ich nicht, zu spät oder mit falschen Angaben zu einer Prüfung geladen wurde?           

In welcher Form und mit welcher Frist die Hochschule die Studenten/Studentinnen zu einer Prüfung laden muss, steht in der jeweiligen Prüfungsordnung. Je nach Studiengang und Bedeutung der Prüfung reicht die Spannbreite von der allgemeinen Bekanntmachung bis zur persönlichen schriftlichen Ladung. Wird jemand fehlerhaft zu einer Prüfung geladen, ist dies ein wesentlicher Verfahrensfehler, der zur Ungültigkeit der Prüfung führen kann. Ungültig ist eine Prüfung aber nur dann, wenn dem Prüfling ein erheblicher Nachteil entstanden ist und er den Ladungsfehler vor Antritt der Prüfung gerügt hat. 

 
Welche Mindestanforderungen müssen die Personen erfüllen, die dem Prüfungsgremium angehören? 

Es gilt der Grundsatz, dass der Prüfer/die Prüferin in eigener Person mindestens die gleiche Qualifikation besitzen muss, die die von ihm/ihr durchgeführte Prüfung feststellen soll.  

Demgegenüber gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine mündliche Prüfung von mehreren Personen abgenommen oder eine schriftliche Prüfung von mehr als einer Person korrigiert werden muss, wenn dies die jeweilige Prüfungsordnung nicht vorsieht.

 
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich die Prüfung nicht antreten kann? 

Wer vor Beginn der Prüfung erkrankt, sollte dies dem Prüfungsamt so bald wie möglich anzeigen und ein ärztliches Attest vorlegen. Aus dem Attest müssen die Krankheitsbefunde und ihre Folgen für die Leistungsfähigkeit des Prüflings zu ersehen sein. Viele Prüfungsordnungen schreiben vor, dass Fristen für die Abgabe des Attestes einzuhalten oder bestimmte formale Anforderungen zu wahren sind. Deshalb: Unbedingt einen Blick in die Prüfungsordnung werfen! Wenn man während einer Prüfung erkrankt, sollte man die Prüfung abbrechen, dies der Aufsichtsperson anzeigen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Nimmt man trotz einer erkennbaren Verminderung seiner Leistungsfähigkeit an der Prüfung teil, kann man in der Regel nachträglich nicht mehr von der Prüfung zurücktreten.     
 

Wie kann ich mich gegen unzumutbare Prüfungsbedingungen wehren? 

Wird der Ablauf der Prüfung durch äußere Einflüsse (Lärm, Unterbrechungen) erheblich gestört, muss die Bearbeitungszeit 1:1 verlängert oder die Prüfung wiederholt werden. Auch hier gilt: Die Störung des Prüfungsablaufes ist unverzüglich zu rügen! 
 

Wann darf eine Prüfung wiederholt werden? 

Abgesehen von den Fällen der Prüfungsunfähigkeit oder unzumutbarer äußerer Bedingungen muss jede Prüfungsordnung in der Regel mindestens eine Wiederholungsmöglichkeit vorsehen, wenn man die Prüfung nicht bestanden hat. Ist dem Hochschulgesetz oder der Prüfungsordnung keine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten zu entnehmen, darf die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.  

 
Wie muss das Prüfungsergebnis begründet werden? 

Die Noten von schriftlichen Prüfungen müssen nachvollziehbar und schriftlich dargelegt werden. Wenn ein Zweitkorrektor von der Erstbeurteilung abweicht, muss er dies begründen. 

Auch die Ergebnisse von mündlichen oder praktischen Prüfungen müssen schriftlich begründet werden, wenn ein Prüfling dies zeitnah nach der Prüfung verlangt. Dabei gilt: Je detaillierter die Einwendung, desto ausführlicher die Begründung!

 

Wie kann ich mich gegen eine Prüfungsentscheidung beschweren? 

Die gerichtliche Kontrolle einer Prüfung stößt an Grenzen, weil die Bewertung von subjektiven Eindrücken und Erfahrungen der Prüfer beeinflusst ist. Deshalb müssen die Prüfungsordnungen ein Recht zum Widerspruch vorsehen. Welches Gremium für die vorgerichtliche Überprüfung des Prüfungsergebnisses zuständig ist, ist in der Prüfungsordnung geregelt. Wichtig: Rechtsbehelfe sind fristgebunden!   

 

Wann kann ich eine Entscheidung der Hochschule vor Gericht anfechten? 

Beim zuständigen Verwaltungsgericht kann das Prüfungsergebnis als Verwaltungsakt angefochten werden. Ob gegen einzelne Noten oder Teilergebnisse geklagt werden kann, ist eine Frage des Einzelfalles. Kommt es für das Bestehen einer Prüfung darauf an, ob eine Frage sachlich richtig oder falsch beantwortet wurde, prüft das Gericht, ob die Antwort richtig oder zumindest vertretbar ist. Prüfungsspezifische Wertungen (z.B. Gewichtung von Fehlern, Gesamtwürdigung) werden vom Gericht lediglich daraufhin überprüft, ob die Bewertung frei von Willkür ist. 
 

Kann ich Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren beanspruchen? 

Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn der Kläger/die Klägerin bedürftig ist (geringes Einkommen und Vermögen) und die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat. Der Staat trägt dann auch im Falle, dass man den Prozess verliert, die Gerichts- und Anwaltskosten. 

 

 


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