Fremdwährungskredit - Möglichkeiten zur Vermeidung drohender Verluste

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Ruin durch Fremdwährungskredit – das wahre Ausmaß der durch Schweizer-Franken-Kredite erlittenen Verluste ist bei Bankkunden und Kommunen deutlich größer als befürchtet.

Als Fremdwährungskredit in Schweizer Franken wurden Darlehen von Banken und Kreditinstituten Anlegern in den letzten Jahren vermehrt angeboten. Der vergleichsweise niedrige Zins war für Immobilienbesitzer zunächst sehr verlockend. In vielen Fällen wurde erst dadurch die Finanzierung des Eigenheimes ermöglicht.

Durch die Kursverluste von über 40% innerhalb von wenigen Jahren stehen viele Bankkunden nun vor dem finanziellen Bankrott. Durch die Freigabe des Schweizer Frankens Mitte Januar 2015 durch die Schweizer Nationalbank sind die betroffenen Anleger nun in einen Schockzustand versetzt worden.

Durch den geringeren Wechselkurs des Euro gegenüber der Finanzierungswährung steigt der Betrag, der in Euro zur Ablösung des Darlehens geleistet werden muss. Zudem verlangen viele Kreditinstitute weitere Sicherheiten für das laufende Darlehen.

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung haben Fremdwährungskredite ein Volumen von 7,1 Milliarden Euro erreicht. Damit sind die verheerenden Auswirkungen auf CHF-Darlehen nicht nur Einzelfälle.

Welche Chancen Bankkunden haben, ihren Kredit zu widerrufen oder Schadensersatz im Falle einer Falschberatung zu fordern, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Der Fremdwährungskredit und seine Folgen

In den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Möglichkeit einer Nachbesicherung beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen festgeschrieben. Die Bank kann durch das Nachbesserungsrecht beim Fremdwährungskredit in Form der sogenannten Schwellenklausel weitere Sicherheiten verlangen. Das gilt, wenn die die Verbindlichkeit in Form des Darlehens den Wert der als Besicherung verwendeten Immobilie übersteigt.

Können keine Sicherheiten vom Darlehensnehmer angeboten werden, kann dies eine Kündigung des Vertrages durch die Bank zur Folge haben. Als nächster Schritt droht dann die Zwangsversteigerung der Immobilie.

Sollten Sie als Darlehensnehmer die Finanzierung mit einem Aktienfond, einem zusätzlichen Swap oder einer Lebensversicherung gekoppelt haben, sind oft weitere Verluste vorprogrammiert.

Bei Darlehen die kurzfristig auslaufen, verlängern einige Banken die Finanzierung beim Fremdwährungskredit nicht weiter. Diese Mitteilung kommt für die Kunden nicht nur überraschend, sondern trifft sie auch zu einem unglücklichen Zeitpunkt. Obwohl bei Vertragsschluss oft zugesagt wurde, dass die Finanzierung komplett begleitet wird, halten sich die Banken in vielen Fällen nicht an diese mündliche Vereinbarung. Der Wert der Immobilie bemisst sich weiterhin in Euro, die Verbindlichkeiten müssen aber in Schweizer Franken bezahlt werden.

Erfüllt ein Kunde seine Nachschusspflicht bei einem Fremdwährungskredit nicht, wird von einigen Kreditinstituten eine Kurssicherung zu Lasten des Darlehensnehmers vorgenommen. So kann ein Währungsswap als eine „Versicherung“ gegen zukünftige Währungsschwankungen abgeschlossen werden. Dessen Kosten trägt dann der Bankkunde.

Falschberatung bei Immobilienkredit in Schweizer Franken

Banken sind verpflichtet, auf die Risiken durch Schwankungen des Wechselkurses vor Vertragsaschabschluss hinzuweisen. Sollte das nicht geschehen sein, ist eine Rückabwicklung ohne Verluste möglich.

Der Fremdwährungskredit wurde als günstige Alternative zu vermeintlich teuren Inlandskrediten angeboten. Dabei wurden zu erwartende Währungsgewinne angepriesen. Währungsverlusten wurden jedoch oft als weniger wahrscheinlich dargestellt und damit die erheblichen Risiken dieser Kredite massiv heruntergespielt. Die meisten Verbraucher konnten aufgrund der nicht vorhandenen oder schlechten Beratung nicht erkennen, dass man mit einem Fremdwährungskredit auf den Währungsgewinn spekuliert und mit welche Risiken mit einem derartigen Vertrag einhergehen.

In diesen Fällen stehen Kreditnehmern Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der Kreditberatung zu. Auch wenn Kreditverträge eine Risikobelehrung enthalten, entspricht diese nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Zudem sind Bankberater verpflichtet, auf die finanziellen Risiken direkt hinzuweisen. Entscheidend sind der tatsächliche Ablauf und Inhalt des Beratungsgespräches.

Ausstieg aus Fremdwährungskredit durch Widerruf

Bei einer falschen Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Bankkunden können daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss den Darlehensvertrag vorzeitig auflösen und den Widerruf des Kreditvertrages erklären.

Ein Widerruf des Kredits oder das Berufen auf die aktuelle europäische Rechtsprechung kann damit dazu beitragen, die Verbindlichkeiten aus einem Fremdwährungskredit deutlich zu vermindern.

Auch die ansonsten verpflichtende Vorfälligkeitsentschädigung können Bankkunden einsparen. Nach einer gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2002 arbeiteten viele Banken mit fehlerhaft formulierten Widerrufsbelehrungen. Von einem voreiligen Ziehen des „Widerrufjokers“ ist aber abzuraten. Um mögliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, sollte diese Option vorher durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden.

Betroffene Bankkunden sollten zur Prüfung ihres individuellen Vertrages und zur Sicherung ihrer möglichen Ansprüche eine spezialisierte Anwaltskanzlei kontaktieren.



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