Frist zur Annahme des VW-Vergleichs bis 30. April verlängert

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Der VW-Vergleich geht in die Verlängerung. Bis zum 30. April 2020 haben Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW jetzt noch Zeit, sich dem ausgehandelten Vergleich anzuschließen. Die Frist wäre am 20. April 2020 abgelaufen. Anspruchsberechtigte können sich weiter registrieren und/oder fehlende Unterlagen wie beispielsweise Fahrzeugbrief oder Kaufvertrag nachreichen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bietet weiterhin ein für betroffene Verbraucher kostenfreies Servicepaket zur Beratung an. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Servicepaket der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum VW-Vergleich

Seit dem 20. März 2020 wickelt VW auf ihrem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die Fristverlängerung vom 20. auf den 30. April 2020 gibt den betroffenen Verbrauchern weiter Zeit und Ruhe, sich mit dem VW-Angebot zu beschäftigen. Bis zum 30. April hat jeder Betroffene Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern bei Problemen mit VW hilft oder ihnen die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen.

Was steckt genau im Servicepaket drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen.
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung.

Die Verbraucher können mit dem Servicepaket von einer im Diesel-Abgasskandal führenden Kanzlei ihre Vergleichsangebote von VW seriös überprüfen lassen. Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv die Klage gegen VW angeführt. Sie wissen, dass für manche Verbraucher eine Einzelklage die bessere Lösung ist. Für das Servicepaket hat die Verbraucher-Kanzlei einen Prozesskostenfinanzierer gewinnen können. Er übernimmt für die Verbraucher, falls sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, die möglichen Kosten eines Rechtsstreits mit VW.

Fristverlängerung sorgt im VW-Vergleich für BGH-Joker

Durch die Fristverlängerung beim VW-Vergleich bekommt der erste Termin im Diesel-Abgasskandal von VW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine ganz neue Bedeutung. Am 5. Mai 2020 will das oberste Gericht erstmals zum Fall VW verhandeln. Die Tendenz der vergangenen Monate in der Rechtsprechung deuten auf ein verbraucherfreundliches Urteil hin.

Für Teilnehmer am VW-Vergleich heißt das: In einer Einzelklage kann womöglich mehr Schadensersatz von VW erstritten werden, als der Autobauer im Vergleich derzeit anbietet. Denn nach dem Vergleichsabschluss besteht eine 14-tägige Widerrufsfrist. Wer seinen Vergleich spät abschließt, kann ihn theoretisch nach einem für sich günstigen BGH-Urteil widerrufen und eine Einzelklage starten. Aber dazu ist ein Urteil notwendig. Ob das schon am 5. Mai 2020 am BGH fällt, steht nicht fest.

Im Kern des ersten Verfahrens (Az. VI ZR 252/19) geht es darum, ob VW im Sinne von § 826 BGB den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht und geschädigt hat. Darüber hinaus steht die Entscheidung an, ob der Autobauer vom klagenden Verbraucher eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten soll. Gerade mit dem sogenannten Nutzungsentgelt minimiert VW derzeit vor Gerichten den zu zahlenden Schadensersatz an die klagenden Verbraucher. Entfällt diese Entschädigung für VW oder wird gemindert, kann das für Volkswagen vor Gericht teuer zu stehen kommen. Im Juli 2020 folgen dann drei weitere Verfahren im Diesel-Abgasskandal von VW.

Für wen lohnt sich im Diesel-Abgasskandal der VW-Vergleich?

„Das Vergleichsangebot lohnt sich für Dieselkunden, die das Auto als Gebrauchtwagen günstig gekauft haben“, sagte Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem Gespräch mit der „Augsburger Allgemeinen“. Auch Eigentümer, die mit dem Auto viel unterwegs waren, könnten von dem Massenvergleich profitieren. „Wenn mehr als 150.000 Kilometer auf dem Tacho stehen, macht eine Einzelklage weniger Sinn“, meinte Sauer. Wenn die angebotene Summe niedriger als zehn Prozent des Kaufpreises sei, sollten die Verbraucher laut Sauer die Finger davonlassen. „Zwischen zehn und 20 Prozent vom Kaufpreis wäre eine Spanne, in der man über den Vergleich nachdenken sollte. Liegt das Angebot bei 20 Prozent oder mehr des Kaufpreises, sollte man zuschlagen.“

Eine Einzelklage könnte für diejenigen sinnvoll sein, die ein teures Auto gekauft und verhältnismäßig wenig gefahren haben. „VW bietet etwa für einen Polo Modelljahr 2008, der neu 30.000 Euro gekostet hat, 1350 Euro“, sagte Anwalt Ralph Sauer. „Wenn das Auto nur 70.000 Kilometer gefahren ist, ist das ein Witz.“

Ist das Angebot im Vergleichsportal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Bis zum 30. April 2020 hat jeder Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen. Selbst für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, gegen VW den Rechtsweg einzuschlagen. Ein mit der Kanzlei kooperierender Prozessfinanzierer greift den Betroffenen unter die Arme und übernimmt die Kosten des Verfahrens.

Was können vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher tun?

Der VW-Vergleich lässt jedoch knapp 200.000 teilnehmende Verbraucher außen vor. Und auch jene geschädigten Verbraucher, die sich nicht an der Musterklage beteiligt haben, schauen finanziell in die Röhre. Doch die Chancen gegen VW juristisch zu bestehen, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr weiterhin sehr gut. 

Selbst, wer sein Auto nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat, bekommt vor Gerichten der zweiten Instanz Schadensersatz zugesprochen. 20 von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschen nach § 826 BGB verurteilt. Am 30. April verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof BGH über den Fall VW. Alles deutet darauf hin, dass es zu verbraucherfreundlichen Urteilen kommen wird. 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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