FTI Pleite was tun - FTI Insolvenz Geld zurück
- 2 Minuten Lesezeit

FTI Insolvenz: Ihre Rechte als Reisender
Die Insolvenz der FTI Gruppe hat viele Reisende völlig unerwartet getroffen. Geplante Urlaube sind abgesagt und bereits gezahlte Reisegelder scheinen verloren. Doch keine Panik! Sie haben Rechte als Reisender, und wir von der LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stehen Ihnen bei der FTI Insolvenz zur Seite.
Reiserecht & Möglichkeiten prüfen
Rechtsanwältin Anja Appelt betont: „Unsere Mandanten können sicher sein, dass wir mit unserer Expertise im Verbraucherrecht alles in unserer Macht Stehende tun, um ihre Rechte durchzusetzen und ihnen zu ihrem Recht und zu Ihrem Geld zu verhelfen.“ Die Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt, informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der FTI Insolvenzmasse und dem Reiseversicherungsfonds durch.
Die Insolvenz der FTI Gruppe betrifft alle Pauschalreisen, die ab dem 4. Juni 2024 stattfinden sollten. Alle diese Reisen wurden abgesagt. Aber was bedeutet das konkret für Sie als Reisender? Wenn Ihre Reise abgesagt wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Beträge. Der Reiseversicherungsfonds (RVS) sichert Pauschalreisende im Falle der Insolvenz ihres Reiseveranstalters ab und erstattet die Kosten für die noch nicht durchgeführte Pauschalreise.
Rechtsanwalt Thorsten Krause ergänzt: „Wir wissen, wie belastend die Situation für die Betroffenen ist. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Beratung und einfache Abwicklung der Ansprüche.“ Unsere Dienstleistungen umfassen die Prüfung Ihrer Ansprüche, die Anmeldung dieser Ansprüche bei den relevanten Stellen und die Kommunikation mit den entsprechenden Parteien. Bei Erfolg leiten wir den Erstattungsbetrag umgehend an Sie weiter.
Reisesicherungsfonds (RVS)
Nach der letzten großen Pleite im Reise-Sektor, der Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019 wurde der Reiseversicherungsfonds gegründet und jede gebuchte Pauschalreiste musste mit einem Reisesicherungsschein versehen werden. Dieser Reisesicherungsfonds, der über ein Vermögen von rund 580 Millionen Euro verfügt, springt ein, wenn die Vorauszahlungen der Kunden nicht von der Insolvenzmasse gezahlt werden können. Betroffene FTI Kunden haben damit eine gute Chance, wenigstens das für die Urlaubsreise gezahlte Geld wieder erstattet zu bekommen.
Reiseunterlagen sorgfälltig aufbewahren
Für Betroffene ist es nun wichtig, dass Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege im Zusammenhang mit Ihrer Reise aufbewahren, da diese Unterlagen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigt werden. Üblicherweise haben Sie diese ohnehin digital vorliegen. Und können diese einfach an die Rechtsanwälte weiterleiten.
Kontaktieren Sie uns
Unsere Mandanten profitieren von einer einfachen und bequemen Kommunikation per E-Mail. Sie können LEO Rechtsanwälte jederzeit kontaktieren, und wir beantworten Ihre Fragen schnell und effizient.
Die Anwälte der LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Verbraucherrechten.
Hilfe für Betroffene
Betroffene sollten sich umgehend bei LEO Rechtsanwälten melden und ihre Daten angeben, um ihre Ansprüche geltend zu machen und ihre Rechte zu sichern. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen am Besten gleich an FTI@LEO-Recht.de
Fragen und Antworten (FAQ's) rund um die FTI Pleite finden Sie unter:https://leo-recht.de/fti-pleite-was-tun
Artikel teilen: