Thomas Cook ist pleite: staatliche Entschädigung für die Insolvenz doch nicht zu erwarten

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Rechtsanwalt Jonas Bartlomiejczyk von der Anwaltskanzlei Balduin & Partner PartGmbB erklärt, weshalb betroffene Reisende doch gegen den Staat eine Einzelklage erheben sollen und weshalb dies sinnvoll ist.

Für Eilige die Zusammenfassung:

  • Thomas Cook ist zahlungsunfähig.
  • Die Deckungssumme ist unzureichend, um allen Betroffenen einen Schadensersatz zu zahlen.
  • Das Verschulden daran trifft die Bundesrepublik Deutschland.
  • Deswegen versicherte der Staat, Schadensersatz an die Betroffenen zu zahlen.
  • Die staatliche Schadensersatzzahlung soll doch nicht kommen oder wird Jahre dauern.
  • Ein Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland hat sehr gute Chancen und ist in wenigen Monaten entschieden.
  • Betroffene müssen in der Regel kein Prozess- und Kostenrisiko eingehen.
  • Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei und unverbindlich.

Im September 2019 meldete der große Reiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz an. Dies ist insofern nicht weiter schlimm, da Reiseveranstalter gegen solche Fälle durch eine Insolvenzversicherung geschützt sind und damit auch die Reisenden. Die Versicherung trägt die mit der Insolvenz zusammenhängenden Kosten, wie z. B. Rückführungskosten, und erstattet den Reisepreis bei nicht angetretenen Reisen.

Das Problem bei Thomas Cook liegt daran, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, um alle betroffenen Reisenden zu entschädigen, da 600.000 Menschen von der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters betroffen sind. Entsprechend werden viele Reisenden auf Ihren Kosten sitzen bleiben und können auf keine Entschädigung durch die Versicherung hoffen.

Lösung

Daran ist der Staat schuld. Warum?

Eine europäische Richtlinie verpflichtet Deutschland dazu, dafür Sorge zu tragen, dass Reiseveranstalter im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ausreichend versichert sind.

Die Bundesrepublik Deutschland wusste von der niedrigen Versicherungssumme und hat Thomas Cook dennoch nicht verpflichtet, sich besser zu versichern.

Aufgrund dessen ist dem Staat eine Amtspflichtverletzung vorzuwerfen, sodass eine entsprechende Zivilklage gegen Deutschland hohe Erfolgsaussichten genießt.

Dies hat auch der Staat erkannt und versprach in den Medien vollmundig, alle betroffenen Reisenden unbürokratisch zu entschädigen.

Damit ist nun wohl nicht mehr zu rechnen.

Wir wissen, dass die staatliche Entschädigungszahlung von den Tagesordnungspunkten verschwunden ist. Dies bedeutet, dass der Staat die Entschädigungszahlung vollständig zurückgestellt hat oder aber Betroffene Jahre auf diese Zahlung warten werden müssen.

Daher schlagen wir eine entsprechende Klage vor dem zuständigen Amtsgericht vor. Ein Prozess vor einem Amtsgericht ist in der Regel in wenigen Monaten entschieden und die Betroffenen erhalten sodann den vollen Reisepreis erstattet.

Gerne stehen wir für eine kostenfreie Prüfung zur Verfügung.

Übersenden Sie und hierfür Ihre Reiseunterlagen und wenn vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung.

Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Sie von der guten Rechtslage profitieren können.



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