Führerschein 2013: Was ändert sich?

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Wer den Führerschein erst 2013 macht, muss mit einigen Änderungen rechnen. Die Bundesregierung hat Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, womit alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden, nur noch 15 Jahre gültig sein werden. Deutschland muss eine EU-Richtlinie von 2006 umsetzen, die Änderungen notwendig macht. Auch bei den Fahrerlaubnisklassen ändert sich einiges.

Einheitliche Führerschein-Dokumente 

Ziel der sogenannten 3. Führerscheinrichtlinie ist es, innerhalb der Europäischen Union alle Führerschein-Dokumente auf einen einheitlichen Stand zu bringen. Durch die regelmäßige Erneuerung nach je 15 Jahren soll sichergestellt werden, dass die Dokumente stets den modernsten sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Durch die neuen Führerscheine soll zudem gewährleistet sein, dass die Passbilder möglichst aktuell sind. Eine einfachere Erkennung der Führerscheininhaber wird ermöglicht.

Keine zusätzlichen Führerscheinprüfungen

Ein neues Führerschein-Dokument verliert nach 15 Jahren zwar seine Gültigkeit, eine neue Fahrprüfung muss allerdings nicht abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit. Es wird lediglich ein neuer Führerschein-Antrag notwendig.

Alte Führerschein-Dokumente

Jeder der seinen Führerschein vor 19.01.2013 gemacht hat, muss diesen bis Ende 2032 umtauschen. Denn zu diesem Zeitpunkt müssen alle Führerscheine der neuen Richtlinie entsprechen. Verliert jemand eine alte Fahrerlaubnis oder muss diese verlängert werden, wird automatisch das neue Dokument ausgestellt.

Keine Gesundheitschecks

Die Europäische Union schlug zusätzlich vor, dass der Austausch der Führerscheine nach 15 Jahren mit einem Gesundheitscheck der Führerscheininhaber gekoppelt wird. In Deutschland wird das nach dem aktuellen Stand nicht umgesetzt.

Die neuen Fahrerlaubnisklassen

Neben dem Austausch der Führerscheindokumente bringt die EU-Richtlinie auch neue Führerscheinklassen mit sich, die ebenfalls ab dem 19.01.13 gelten.

Einführung Klasse AM

Die neue Klasse AM umfasst vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und zwei- sowie dreirädrige Kleinkrafträder. Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre. Die Höchstgeschwindigkeit wurde bauartbedingt auf 45 km/h, der Hubraum auf 50 ccm und die Leistung auf 4 kW beschränkt. Trikes dürfen nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden und erst ab 21Jahren.

Motorrad-Klassen: stufenweiser Aufstieg

Wer beispielsweise zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Fahrzeugklasse A1 besitzt, darf nach einer erfolgreichen praktischen Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen. Die theoretische Prüfung fällt weg.

Änderung Definition Klasse A1

Bei Klasse A1 wird die bisherige Definition ergänzt. Zusätzlich muss in Zukunft das Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung von maximal 0,1kW pro Kilogramm eingehalten werden. Entfallen wird die 80 km/h Grenze für Jugendliche in einem Alter von 16 und 17 Jahren.

Einführung Klasse A2

Mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und dem Leistungs-Gewicht-Verhältnis von 0,2 kW/kg wird die neue leistungsbeschränkte Motorradklasse A2 eingeführt.

Außerdem wird die Anhängerregelung vereinfacht. Bis 3.500kg zulässige Gesamtmasse reicht die Führerscheinklasse B. Zwischen 3.500 und 4.250kg muss eine Fahrerschulung gemacht werden. Diese wird mit der Schlüsselzahl B96 dokumentiert.

Wichtig

Besitzer einer „alten" Fahrerlaubnis dürfen nach dem 19.01.13 nicht nur den bisherigen Umfang behalten, sondern Fahrzeuge zusätzlich führen, die durch die Neuerungen der jeweiligen Klassen umfasst werden.



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