Führerschein MPU Cannabis Amnestie / Verjährung Hilfe vom Anwalt

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Seit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland ergeben sich neue Möglichkeiten für Personen, die ihren Führerschein aufgrund von Cannabis-Konsum verloren haben und bei denen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wurde. Die sogenannte Cannabis-Führerschein-Amnestie bietet Betroffenen die Chance, ihren Führerschein ohne MPU zurückzuerhalten.


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Was ist die Cannabis-Führerschein-Amnestie?

Mit der Anpassung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 1. Juli 2024 wurde ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm eingeführt. Gleichzeitig ermöglicht § 13a FeV unter bestimmten Voraussetzungen die Rückgabe des Führerscheins ohne MPU.

Diese Amnestie-Regelung gilt rückwirkend und betrifft somit auch Fälle, in denen der Führerschein bereits aufgrund eines geringeren THC-Wertes entzogen wurde.

Voraussetzungen für die Amnestie

Um von der Cannabis-Führerschein-Amnestie zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einmaliger Verstoß: Sie wurden nur einmalig nach dem Konsum von Cannabis am Steuer erwischt.
  • THC-Wert unter 1,5 Nanogramm: Ihr THC-Wert lag zum Zeitpunkt der Kontrolle unter 1,5 Nanogramm.
  • Kein Mischkonsum: Es lag kein gleichzeitiger Konsum von Alkohol oder anderen Drogen vor.
  • Keine Abhängigkeit: Es besteht keine Diagnose einer Cannabis-Abhängigkeit.

Wie können Sie Ihren Führerschein zurückbekommen?

Je nach Ihrer individuellen Situation gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:

1. MPU angeordnet, Führerschein noch vorhanden

Wenn Ihnen die MPU angeordnet wurde, Sie Ihren Führerschein aber noch besitzen, können Sie die Aufhebung der MPU-Anordnung beantragen. Dazu müssen Sie der Behörde nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen der Amnestie erfüllen. Bei erfolgreicher Prüfung behalten Sie Ihren Führerschein ohne MPU.

2. Führerschein entzogen, Widerspruch läuft

Sollte Ihr Führerschein bereits entzogen worden sein und ein Widerspruch läuft noch, muss die Behörde Ihren Fall neu bewerten. Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage kann der Führerscheinentzug rückgängig gemacht und Ihnen Ihr Führerschein ohne weitere Prüfungen zurückgegeben werden.

3. Führerschein entzogen, kein laufendes Verfahren

Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben oder das Verfahren abgeschlossen ist, bestehen dennoch Möglichkeiten, Ihren Führerschein zurückzuerhalten.

Möglichkeit der Wiedererlangung durch Verjährung

Eine weitere Möglichkeit, den Führerschein ohne MPU zurückzubekommen, besteht durch Verjährungsfristen. Gemäß § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verjähren bestimmte Eintragungen im Fahreignungsregister nach einer gewissen Zeit.

Wie funktioniert die Verjährung?

  • Tilgungsfrist von 10 Jahren: Eintragungen über den Führerscheinentzug aufgrund von Verkehrsdelikten verjähren nach 10 Jahren.
  • Fristbeginn nach 5 Jahren: Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst 5 Jahre nach der Entziehung der Fahrerlaubnis. Somit startet die Tilgungsfrist effektiv erst nach insgesamt 5 Jahren.
  • Gesamtzeitraum von 15 Jahren: Insgesamt müssen also 15 Jahre seit der Entziehung der Fahrerlaubnis vergehen, bevor die Eintragung vollständig aus dem Register gelöscht wird.

Was bedeutet das für Sie?

  • Kein Einfluss der alten Tat: Nach Ablauf dieser 15 Jahre wird die ursprüngliche Tat nicht mehr berücksichtigt.
  • Neuer Antrag möglich: Sie können anschließend einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ohne dass die frühere Entziehung Einfluss nimmt.
  • Eventuelle Prüfungen: Es kann jedoch sein, dass die Behörde eine erneute theoretische und praktische Fahrprüfung verlangt, um sicherzustellen, dass Sie noch über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wichtige Hinweise

  • Verkehrsrechtliche Unauffälligkeit: Während der gesamten Verjährungszeit sollten Sie keine weiteren Verkehrsverstöße begehen.
  • Keine MPU erforderlich: Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist die Anordnung einer MPU im Zusammenhang mit der alten Tat in der Regel nicht mehr zulässig.

Warum jetzt handeln?

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie durch die neue Gesetzeslage oder die Möglichkeit der Verjährung die Chance auf eine Wiedererlangung ihres Führerscheins haben. Es lohnt sich daher, jetzt prüfen zu lassen, welche Optionen in Ihrem Fall bestehen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Als Anwalt biete ich Ihnen eine professionelle Unterstützung bei der Prüfung Ihrer individuellen Situation und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nötige Tätigkeiten wären:

  • Die rechtliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen der Amnestie oder der Verjährung erfüllen.
  • Die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzuholen.
  • Die gesamte Antragsstellung und Verfahrensbegleitung.

Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich von mir beraten. Ich unterstütze Sie dabei, schnell und rechtssicher wieder mobil zu sein.

Kontaktieren Sie mich jetzt, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen und zeitnah Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten.


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Disclaimer:

Ich hoffe der Artikel hat Ihnen einen ersten Überblick geben können. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder inhaltliche Aktualität und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Der Artikel dient der allgemeinen Lebenshilfe und sonst nichts.

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Foto(s): Mathias Schulze


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