Führerschein umtauschen – Das müssen Sie beachten
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Ab 2022 müssen rund 40 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Ob Ihr Führerschein davon auch betroffen ist und bis wann Sie ihn dann umtauschen müssen, erfahren Sie hier:
Einheitliche und fälschungssichere Führerscheine
Der Hintergrund der Umtauschaktion besteht darin, dass künftig EU-weit alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein sollen. Zudem werden dann alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbräuche zu verhindern.
Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden. Das umfasst sowohl Papier- als auch Scheckkartenführerscheine. Dieser Prozess startet ab 2022 und soll bis zum 19.1.2033 abgeschlossen werden.
Die Reihenfolge, in der Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen, regelt ein zeitlicher Stufenplan nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins bzw. des Geburtsjahrs des Fahrerlaubnisinhabers. So sollen lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden vermieden werden.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Welche Fristen beim Umtausch einzuhalten sind, ist in zwei Tabellen geregelt. Danach müssen alle Führerscheindokumente, die nach dem 1.1.1999 ausgestellt wurden, entsprechend Tabelle 2 umgetauscht werden. Liegt das Ausstellungsjahr hingegen vor dem 1.1.1999, findet Tabelle 1 Anwendung.
Hinweis: Entscheidend ist hier das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments und nicht das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis.
Tabelle 2:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 - 2001 | 19.1.2026 |
2002 - 2004 | 19.1.2027 |
2005 - 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Tabelle 1:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 – 1958 | 19.1.2022 |
1959 – 1964 | 19.1.2023 |
1965 – 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Hinweis: Sie können Ihren alten Führerschein jederzeit, also auch vor dem in der Fristentabelle festgesetztem Datum, freiwillig umtauschen.
So tauschen Sie Ihren Führerschein um
Zum Umtauschen Ihres Führerscheins müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen.
Hinweis: Hier erfolgt weder eine Führerscheinprüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung.
Für den Umtausch benötigen Pkw- und Motorradfahrer ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und ihren aktuellen Führerschein.
Wer einen „alten“ Papierführerschein umtauschen möchte und dieses Dokument nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigt eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Eine solche lässt sich telefonisch oder oft auch online beantragen und wird dann an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Hinweis: Der Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und weiterhin seinen „alten“ Führerschein verwendet, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Die Gültigkeit des neues Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist bekommen Sie einen neuen Führerschein, auch hier wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
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