Führerschein weg ohne Autofahrt? Drogenkonsum führt fast immer zum Entzug der Fahrerlaubnis

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Personen, denen der Führerschein entzogen wird, erstaunt dieser Umstand häufig. Insbesondere dann, wenn sie zu keinem Zeitpunkt intoxikiert ein Fahrzeug geführt haben. Da nicht nur die Mühlen der Justiz, sondern auch die der Behörden langsam mahlen, kann sich zudem der Bescheid auf ein recht weit in der Vergangenheit liegendes Ereignis beziehen. Teilweise kann gar ein Jahr vergehen, bis die Führerscheinstelle tätig wird. Ein Zeitraum, in dem viel passieren kann. Möglicherweise lebt die betroffene Person bereits seit längerer Zeit abstinent oder hat gerade erst einen Job angetreten, in dem sie auf den Führerschein angewiesen ist. Spätestens hier kann ein als harmlos empfundener Betäubungsmittelkonsum existenzbedrohend werden.

Wie kann es also dazu kommen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird? Was sollte beachtet werden, wenn es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt? Wie kann dagegen vorgegangen werden? Und was müssen Betroffene tun, um wieder ein Fahrzeug führen zu können?

Warum ist der Führerschein weg?

Hierfür kann es zahlreiche Gründe geben. Dieser Artikel soll sich auf die Fälle von Alkohol- und Drogenkonsum konzentrieren. Die Fahrerlaubnisbehörde kann bzw. muss in diesen Fällen oftmals den Führerschein entziehen. Möglicherweise sogar dann, wenn ein Strafverfahren eingestellt wurde oder vom Strafgericht selbst kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Denn Gerichte werden nicht in jedem Fall ein Fahrverbot anordnen, sondern lediglich dann, wenn sie eine Person wegen einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs (…) verurteilen (vgl. § 69 StGB).

Entzieht hingegen die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein, bedarf es erst einmal keiner solcher Straftat. Sie prüft einzig, ob eine Person zum „Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet“ ist (§ 46 FeV). Wann dies der Fall ist, kann die Behörde sich nicht einfach aussuchen. Vielmehr steht es im Gesetz.

Danach führt Alkoholkonsum nicht schon per se zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Der Gesetzgeber unterstellt also, dass es so etwas wie risikoarmen Alkoholkonsum gibt. Die Fahrerlaubnis ist nur dann zu entziehen, wenn Missbrauch oder Alkoholabhängigkeit vorliegt. 

Beides kann durch auffälliges Verhalten (auch als Fußgänger) im Straßenverkehr indiziert sein. Um daraus auf Missbrauch oder Alkoholabhängigkeit zu schließen, kann zur Feststellung dieser Umstände ein Gutachten angefordert werden. Verweigert sich die betroffene Person dem Gutachten, kann allein daraus schon auf die Nichteignung geschlossen werden.

Lappen weg wegen Btm

Im Bereich des Betäubungsmittelgebrauchs (Ausnahme: Cannabis) unterstellt der Gesetzgeber  hingegen pauschal, dass ein risikofreier Konsum nicht existiert und sich daher in jedem Fall auf die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs niederschlägt. Dadurch fällt natürlich der Nachweis durch die Fahrerlaubnisbehörde ungleich leichter.

Das bedeutet: wurde eine Person von der Polizei mit anderen Drogen als Cannabis aufgefunden wurde, spricht es dafür, dass diese Person sie auch konsumiert. Wird diese Person dann auch noch wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt oder das Verfahren nach § 31a BtmG eingestellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde sich hierauf beziehen. Die Beweisanforderungen sind in diesem Fall also denkbar gering.

Eine Ausnahme im Bereich des Betäubungsmittelgebrauchs bildet der Konsum von Cannabis. Hier differenziert der Gesetzgeber nach gelegentlicher und regelmäßiger Einnahme. Nur bei regelmäßiger Einnahme kann der Führerschein pauschal entzogen werden. Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis muss allerdings sichergestellt sein, dass eine Trennung von Konsum und Fahren sichergestellt ist und nicht zusätzlich Alkohol oder andere Substanzen konsumiert werden. Beides kann durch ein Gutachten (Urin- oder Haarprobe) festgestellt werden. Eine sichere Trennung zwischen Konsum und Fahren ist jedenfalls schwer zu veragumentieren, wenn eine Person bei einer Autofahrt mit Cannabis im Blut erwischt wurde.

Was tun, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird?

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Bedeutet: man hat einen Monat Zeit, hiergegen Widerspruch einzulegen bzw. zu klagen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, erst einmal den Anwalt des Vertrauens aufzusuchen. Auch wenn der nicht zaubern kann, weiß er eventuell einen Weg, die Misere etwas angenehmer zu gestalten. Behörden machen Fehler. Ist der Bescheid nicht präzise genug, weil er etwa zu allgemein gestaltet ist und sich nicht auf konkrete Ereignisse bezieht, kann hier ein Angriffspunkt liegen.

Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie hierzu das Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch oder via Mail.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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