„Führerschein“ weg – wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Wann und wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis zurück?
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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist für viele Betroffene eine einschneidende Maßnahme. Nicht wenige Menschen sind auf die Nutzung ihres Kraftfahrzeuges im alltäglichen Leben angewiesen. Aber wann wird die Fahrerlaubnis eigentlich entzogen? Was muss man nach der Entziehung der Fahrerlaubnis tun, um schnell wieder Autofahren zu dürfen?
Wie unterscheiden sich Führerschein und Fahrerlaubnis voneinander?
Während die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ im allgemeinen Sprachgebrauch oft miteinander gleichgesetzt werden, ist beides rechtlich streng auseinanderzuhalten. Die Fahrerlaubnis bezeichnet die öffentlich-rechtliche Erlaubnis, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Diese Erlaubnis wird wiederum lediglich durch den Führerschein nachgewiesen. Der Führerschein beweist als öffentliche Urkunde, dass der Besitzer mit der im Führerschein bezeichneten Person identisch ist.
Der Verlust des Führerscheins wirkt sich somit nicht auf den Bestand der Fahrerlaubnis aus. Umgekehrt berechtigt der Besitz des Führerscheins bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Im Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis wird grundsätzlich auch der Führerschein eingezogen.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden?
Erweist sich eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Sowohl das Strafgericht als auch die Verwaltungsbehörde kann eine solche Entziehung anordnen.
Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht
Das Gericht kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB anordnen, wenn eine Straftat vorliegt, die mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang steht. Zu solchen Straftaten gehören insbesondere die Unfallflucht nach § 142 StGB, die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB sowie die Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB. Bei Vorliegen einer solchen Straftat ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich dessen Inhaber insbesondere aufgrund von körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
Ein charakterlicher Mangel liegt vor allem vor, wenn der Betroffene ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Bei krankhafter Alkoholabhängigkeit wird die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend angeordnet. Aber auch ohne Verkehrsverstoß kann Alkohol- oder Drogenmissbrauch zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Ferner hat die Erreichung der Höchstpunktzahl im Fahreignungsregister (acht Punkte) die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.
Was bedeutet die Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis?
Sofern das Gericht oder die Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen hat, wird gleichzeitig eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Dauer der Sperrfrist liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Extremfällen kann die Sperrfrist auch auf Lebenszeit angeordnet werden. In bestimmen Fällen kann die Sperrfrist auf Antrag verkürzt werden.
Kann das Gericht bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperrfrist ausschließen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann erreicht werden, dass vom Entzug der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen bezüglich der Sperre ausgenommen werden.
So können etwa alle Fahrzeuge einer Führerscheinklasse ausgenommen werden. Es wäre zum Beispiel möglich, Landwirtschaftsmaschinen oder Lastkraftwagen von der Sperrfrist auszunehmen.
Achtung: Auch in diesen Fällen erlischt Ihre Fahrerlaubnis zunächst für alle Arten von Kraftfahrzeugen. Die Ausnahme von der Sperrfrist bedeutet lediglich, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Neuerteilung für die ausgenommenen Fahrzeuge direkt und ohne Abwarten einer Sperrfrist bearbeiten kann.
Was ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Da die Entziehung der Fahrerlaubnis erst mit Rechtskraft der zugrundeliegenden Entscheidung in Kraft tritt, besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis schon vorher vorläufig zu entziehen. Auf diese Weise soll die Allgemeinheit im Straßenverkehr vor ungeeigneten Kraftfahrzeugführern geschützt werden. Voraussetzung für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass aufgrund dringender Gründe die Annahme besteht, dass die Fahrerlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit nach § 69 StGB entzogen werden wird.
Hat die vorläufige Entziehung eine Auswirkung auf die Sperrfrist?
Sofern dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen war, verkürzt sich nach § 69a Abs. 4 StGB das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war, höchstens jedoch auf drei Monate.
Kann ich mich gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wehren?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, gegen den entsprechenden Beschluss Beschwerde einzulegen. Ob die Einlegung der Beschwerde im konkreten Fall erfolgsversprechend ist, sollten Sie stets mit Ihrem Strafverteidiger besprechen.
Was passiert mit dem Führerschein, wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen wird?
Sofern die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird auch der Führerschein eingezogen, d.h. dem Betroffenen weggenommen. Wird der Führerschein nicht freiwillig abgegeben, droht die Beschlagnahme.
Was passiert, wenn ich trotz Entziehung meiner Fahrerlaubnis Auto fahre?
Es sollte nach Entziehung der Fahrerlaubnis auf keinen Fall mehr gefahren werden. Wer trotz Entziehung der Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, macht sich gem. § 21 StVG wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Was ist der Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist eine deutlich weniger einschneidende Maßnahme als die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zunächst endgültig. Der Betroffene besitzt dann keine Erlaubnis mehr ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Die Erteilung der Fahrerlaubnis muss erneut beantragt werden.
Nähere Informationen zum Thema Fahrverbot, habe ich Ihnen hier zusammengestellt.
Wie erhalte ich meine Fahrerlaubnis zurück?
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragt werden. Der Antrag kann in der Regel bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Die Wiedererteilung ist häufig an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Teilnahme an Abstinenzprogramm nach Entziehung Fahrerlaubnis
Wenn die Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch entzogen wurde, ist regelmäßig die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm erforderlich. Dabei ist in der Regel die Abgabe von Haar- bzw. Urinproben über einen bestimmten Zeitraum erforderlich.
Teilnahme an einer MPU nach Entziehung der Fahrerlaubnis
In vielen Fällen wird auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Dabei wird mithilfe einer medizinischen Untersuchung, eines Leistungstestes und einem psychologischen Gespräch die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt werden. Die Begutachtung wird von Ärzten und Psychologen durchgeführt. Bestandteile einer MPU sind eine schriftliche Befragung, eine medizinische Untersuchung, Reaktions- und Wahrnehmungstests und ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen.
Ist die Teilnahme an der MPU verpflichtend, um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen?
Es besteht zwar keine Pflicht, an einer angeordneten MPU teilzunehmen. Allerdings dauert es 10-15 Jahre bis die Nachweispflicht einer MPU erlischt.
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