Führerschein weg, was ist zu tun?

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Zunächst wird unterschieden zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis.

Nach einer Kontrolle im Straßenverkehr wurde ein Fahrverbot ausgesprochen.

Dies kann unter Umständen für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden. Es kommt auf das Delikt an, für das das Verbot ausgesprochen wurde. In der Regel führt dies zu einem Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, können Sie innerhalb von vier Monaten Ihren Führerschein für den angeordneten Zeitraum abgeben.

Nach diesem Zeitraum erhalten Sie Ihren Führerschein wieder zurück.

Der Entzug der Fahrerlaubnis wird angeordnet bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel bei

  • Alkohol oder Drogen am Steuer,
  • Unfallflucht,
  • dem Erreichen der maximalen Punktzahl beim Verkehrszentralregister in Flensburg.

Sofortiger Führerscheinentzug ist bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille gegeben. Allerdings kann der Führerschein auch bei geringeren Werten entzogen werden, sollte es sich um ein Wiederholungsdelikt handeln.

Sollte einer dieser Delikte vorliegen, dann bedeutet das, dass Sie nicht nur Ihren Führerschein abgeben, sondern es wird die komplette Erlaubnis entzogen, ein Fahrzeug jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen.

Der Führerschein kann entweder durch das Gericht oder durch die Führerscheinstelle eingezogen werden. Das Gericht ist zuständig, wenn man im Straßenverkehr eine Straftat begangen hat. Zählt dieses Vergehen nicht als Straftat, dann ist die Führerscheinstelle zuständig.

Nach einer Sperrfrist hat man die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis wieder neu zu beantragen.

Der Führerschein muss noch einmal gemacht werden und oft wird man auch aufgefordert, sich zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anzumelden. Dort wird geprüft, ob die charakterlichen Eigenschaften, die beim Fahren wichtig sind, vorliegen. So wird bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, einer Straftat wie Unfallflucht oder beim Erreichen der maximalen Punktezahl in Flensburg die MPU in der Regel angeordnet.

Zu erwartende Kosten des Führerscheinentzuges

Zunächst wird für das Vergehen ein Bußgeld verhängt, dazu kommen die Gebühren im Zusammenhang mit dem Führerscheinentzug wie Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, Prüfungsgebühren, ärztliche Gutachten.

Beim Vorliegen von Straftaten, die zum Führerscheinentzug führten, wie Alkohol oder Drogen kommen die Kosten der MPU hinzu sowie eine Geldstrafe in Tagessätzen. Liegen Straftaten vor, muss man sich vor Gericht auch anwaltlich vertreten lassen.

Was ist nun zu tun?

In beiden Fällen ist eine Rechtsberatung dringend erforderlich, da enorme Kosten auf einen zukommen können. Sollte man z. B. auch beruflich auf seinen Führerschein angewiesen sein, kann man sehr schnell in eine existenzielle Notlage kommen.

Übrigens:

Manche Sachverhalte erfordern nicht unbedingt Ihr persönliches Erscheinen vor Gericht. Ihr Anwalt wird für Sie den Termin wahrnehmen und versuchen, alles zu erreichen, was zu Ihren Gunsten ist.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Anwalt benötigen, der viel Erfahrung im Bereich Verkehrsrecht aufweist und Sie durch alle erforderlichen Maßnahmen zur Erlangung Ihrer Fahrerlaubnis begleitet.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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