Führerschein zurück nach Cannabis-Gesetz (CanG)

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Das neue Cannabisgesetz eröffnet neue Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten. Ab sofort wird bekanntlich nicht mehr gem. § 24a StVG belangt, wer unter 3,5 Ng THC im Blut hatte und ein Kraftfahrzeug führt. 

Was aber ist in den Fällen, in denen in der Vergangenheit aufgrund eines solchen Vergehens die Führerscheinstelle die MPU verlangte und die Fahrerlaubnis bei Nichtbeibringung entzogen hat? Wir erinnern uns: Bisher wurde bereits ab 1,0 Ng THC im Blut auf Fahreignung überprüft und ggf. entzogen. Können die Betroffenen nun die Fahrerlaubnis zurück verlangen?

Derzeit herrscht bei den Fahrerlaubnisbehörden große Unsicherheit, wie mit diesen Fällen zu verfahren ist. Antworten erhalten Sie von dort nicht. Sie werden auf ausstehende Direktiven verwiesen. 

Nach meiner Auffassung ist in diesen Fällen die sofortige Neuerteilung - ohne MPU - zu verfügen. Und zwar aus folgendem Grund. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt i.S.v. § 48 VwVfG. Nach dieser Vorschrift ist ein rechtswidriger Verwaltungsakt zurückzunehmen. Nichts anderes gilt, wenn der ursprünglich rechtmäßige Verwaltungsakt rückwirkend rechtswidrig wird. Das ist doch genau hier der Fall! Durch eine später eintretende Änderung der Rechts- oder Sachlage (nämlich den Erlaß des CanG) ist die Entziehung der Faherlaubnis rechtswidrig. Und damit zurückzunehmen. Ergebnis: die sofortige Neuerteilung kann verlangt werden. 

Wir werden die Verfahren für unsere Mandanten führen und die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten. Insbesondere auf unserer Homepage (www.ra-hartmann.de) erhalten Sie alle aktuellen Informationen.


Foto(s): Henning Hartmann

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