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Für überlange Verfahren gibt’s Entschädigung

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Wer zu lange auf die Entscheidung in einem Gerichtsverfahren oder den Abschluss eines Strafverfahrens wartet, wird seit Ende 2011 entschädigt. Erstmals profitierte nun eine Klägerin davon. Justitias Mühlen mahlen langsam. An dem Spruch ist leider viel Wahres. Bisher half vielen, die zu lange auf das Ende eines Verfahrens warteten, nur der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Denn laut Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Anspruch auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist. Acht von zehn Verfahren vor dem EGMR betrafen überlange Gerichtsverfahren - insgesamt 120 Urteile ergingen seitdem gegen die Bundesrepublik. In einem Fall ging es sogar um ein 18 Jahre dauerndes Verfahren. Der EGMR forderte deshalb schon länger von Deutschland, gesetzlich tätig zu werden.

Pauschal 1200 Euro pro Jahr der Verzögerung

Herausgekommen ist ein Rechtsbehelf, der eine pauschale Entschädigung von 1200 Euro pro Jahr der Verzögerung vorsieht. Abweichungen nach unten und oben sind möglich. Dem geht allerdings ein festgelegtes Verfahren voraus. Die Verzögerung ist zunächst bei dem mit der Sache befassten Gericht zu rügen. Bei Ermittlungsverfahren tritt an dessen Stelle die Staatsanwaltschaft, bei Steuerstraftaten das Finanzamt. Die betreffende Stelle hat dann sechs Monate Zeit das Verfahren zu beenden. Gelingt es ihr nicht, ist die Entschädigungsklage zulässig. Bei Verfahren vor Gerichten eines Bundeslandes sind dafür dessen Obergerichte zuständig, bei Bundesgerichten ist es entsprechend der Bundesgerichtshof.

Oberwaltungsgericht Magdeburg spricht erstmals Entschädigung zu

Zum ersten Mal gab nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg einer Entschädigungsklage statt. Geklagt hatte eine Polizistin, die eine Umsetzung in ein anderes Revierkommissariat gewünscht hatte. Erst zwei Jahre später schloss das Verwaltungsgericht das Verfahren ab. Das war zu lange für diese relativ einfach zu entscheidende Frage, befand das OVG. Das Urteil zeigt damit vor allem: Nicht das Gesetz, sondern die Komplexität des Verfahrens im Einzelfall entscheidet darüber, ob es zu lange dauert. Die Richter sprachen der Beamtin letztendlich 3000 Euro zu. Diese dienen auch als eine Art Schmerzensgeld für ihre strapazierten Nerven.

(OVG Magdeburg, Urteil v. 25.07.2012, Az.: 7 KE 1/11)

(GUE)


Foto(s): ©Fotolia.com

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