Für VW wird es in Dieselgate 2.0 um EA288 enger / Verdacht auf illegale Abschalteinrichtung

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In Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG rückt die neue Motorengeneration wie der EA288 weiter in den Fokus der Gerichte. Interne VW-Papiere erhärten den Verdacht, dass zumindest bis Juli 2016 im EA288 das Abgaskontrollsystem illegal manipuliert worden ist. Wenn dies der Fall wäre, hätte VW in seiner Börsen-Mitteilung vom 22. September 2015 zum Beginn des Dieselskandal nicht die Wahrheit gesagt. Gegen VW-Vorstände laufen deshalb Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Trier wegen Prozessbetrugs. 

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät daher betroffenen Verbrauchern mit EA288-Motoren zur anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür ihren kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

VW-Papier enttarnt Vorgehensweise in Dieselgate 2.0

VW gerät in Dieselgate 2.0 rund um den Motor EA288 gehörig unter Druck. Eine Medienkampagne auf der VW-Website gegen Verbraucheranwälte wirkt wie das Pfeifen im Wald. Denn anders als VW behauptet, wachsen die Chancen der Verbraucher, ihre Ansprüche gegen den Autobauer vor Gericht durchzusetzen, enorm. Munition in der juristischen Auseinandersetzung liefert VW unfreiwillig in einem Schriftsatz, der der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt. Daraus lässt sich ablesen, dass VW auch im EA288 eine Strategie für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem Teststand. Diesen Umstand fand bereits das Landgericht Offenburg merkwürdig. In einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Audi letztlich diese Teststandserkennung eingestanden (Az. 3 O 38/18).

Ein jetzt der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegender Schriftsatz erhärtet den Verdacht eindrucksvoll. Darin stehen die folgenden etwas kryptischen Sätze: „Allerdings wurde in einer Aktualisierung der Applikationsrichtlinie vom 18.11.2015 im Juli 2016 entschieden, generell die Fahrkurve bei Feldfahrzeugen anlässlich von Software-Änderungen ab KW 04 /2018 auszubauen. Das führt im Ergebnis dazu, dass aus sämtlichen im Feld befindlichen EA288-Fahrzeugen die Fahrkurve aus den oben geschilderten Gründen entfernt wird - auch bei denen, deren SOP vor KW 22 / 2016 liegt oder bei denen nach KW 22/ 2016 keine Modellpflegemaßnahme durchgeführt wurden.“

Was heißt das konkret?

  1. Erst im Juli 2016 wurde für den Motor EA288 entschieden, bei der Motorsteuerung die sogenannte Fahrkurve auszubauen. Mit der Fahrkurve soll es der Motorsteuerung möglich sein zu erkennen, ob sich das Fahrzeug im Straßenverkehr oder auf einem Prüfstand befindet. Übrigens soll die Lenkwinkelerkennung zum gleichen Ergebnis führen. Wenn das Lenkrad eingeschlagen ist, weiß die Software, dass sich das Auto auf der Straße befindet, falls nicht, wird ein Prüfstand vermutet und der Prüfstandmodus in Gang gesetzt.
  2. Spannend an diesem Schriftsatz ist auch das Datum zur Einführung der Applikationsrichtlinie. Diese Richtlinie legt bei VW grob gesagt fest, mit welcher Software die Fahrzeuge ausgestattet werden. Noch am 18. November 2015 entschieden also VW-Manager, eine Fahrkurvenerkennung in den EA288 aufspielen zu lassen. Obwohl am 22. September 2015 in der Ad-hoc-Mitteilung von VW zum Abgasskandal rund um den EA189 klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass die VW-Führung „keine Gesetzesverstöße dulde“. Und weiter: „Ausschließlich“ der Motorentyp EA 189 sei betroffen. Auch sollten alle seinerzeit angebotenen Fahrzeuge der Euronorm 6 die gesetzlichen Anforderungen und Abgasnormen erfüllen.
  3. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Tatsächlich weiß man heute, dass auch noch nach der Ad-hoc-Mitteilung Tausende Euro-6-Autos von Volkswagen vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen vorhandener Abgasmanipulationen zurückgerufen wurden – etwa 2018 nahezu alle Dieselmodelle von Audi vom A4 bis zum Q7 der Abgasnorm Euro 6. Und beim EA288 wurde bis Juli 2016 die Modelle mit Fahrkurvenerkennung ausgeliefert.
  4. Die fehlerhafte Börsenmeldung hat vor allem für die geschädigten Verbraucher fatale Folge. Der Bundesgerichtshof ging VW auf den Leim und bewertete die Ad-hoc-Mitteilung als inhaltlich richtig. In einem Grundsatzurteil vom 30. Juli 2020 (Az. VI ZR 5/20) war für die Richter klar, dass die Mitteilung ein Anzeichen dafür sei, dass Volkswagen ab diesem Zeitpunkt geläutert gewesen sei. Wer nach dem 22. September 2015 einen VW-Diesel gekauft hat, hat kaum noch Chancen, seine Ansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durchzusetzen.
  5. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass VW bei der Ad-hoc-Mitteilung nicht die Wahrheit kundgetan hat. Zumal jetzt auch der EA288 verstärkt in den Fokus der Gerichte rückt, und Richter in Urteilen davon ausgehen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren verbaut worden sind. Verbraucheranwälte haben deshalb bei der Staatsanwaltschaft Trier gegen VW-Bosse Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gestellt. Sie richtet sich gegen Vorstandschef Herbert Diess sowie den VW-Rechtsvorstand Hiltrud Werner und den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn.

 

EA 288: EuGH läutet neue Runde im Diesel-Abgasskandal ein

Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration – beispielsweise den EA 288. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und im EA 288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg zugegeben. Daher geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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