Fußgängerunfall: 16.475,75 Euro

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Mit Vergleich vom 29.04.2022 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 16.475,75 Euro zu zahlen. Die Gegenseite hat auch meine kompletten außergerichtlichen Anwaltskosten übernommen.

Die 1949 geborene Rentnerin wollte auf dem Bürgersteig zu ihrem Hausarzt gehen. Dabei musste sie eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge zum Ärztehaus passieren. Nachdem sie sich vergewissert hatte, dass ein Auto weder ein- noch ausfuhr, ging sie auf dem Bürgersteig parallel an der Zufahrt zum Ärztehaus vorbei. Als sie sich bereits am Ende der Zufahrt befand und diese fast komplett passiert hatte, fuhr ihr beim Ausfahren vom Parkplatz des Ärztehauses ein Kraftfahrzeug gegen den linken Fuß.

Durch die Kollision geriet die Mandantin aus dem Gleichgewicht, stürzte und schlug mit ihrer rechten Körperseite auf dem Bürgersteig auf. Dabei erlitt sie eine proximale Unterarmfraktur rechts. Zwei Tag später wurde eine offene Reposition der proximalen Ulna durch Draht durchgeführt. Die Ärzte implantieren eine Radiuskopfprothese in den rechten Ellenbogen. Ihr rechter Arm wurde gut zwei Monate in angewinkelter Position ruhiggestellt. Ich hatte aufgrund der unfallbedingten Verletzungen mit Operationsnotwendigkeit ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 12.500 Euro geltend gemacht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2012, AZ: 14 U 82/11; OLG München, Urteil vom 16.02.2012, AZ: 1 U 1030/11).

An Haushaltsführungsschaden für den 2-Personen-Haushalt der Mandantin für drei Monate hatte ich einen Betrag in Höhe von 5.739,06 Euro errechnet. Hinzu kamen weitere materielle Schäden für Krankengymnastik, medizinische Zuzahlungen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro für angemessen. Bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens berief sich die Versicherung auf Vorerkrankungen der Mandantin. Es sei deshalb fraglich, ob all die behaupteten Tätigkeiten vor dem Unfall überhaupt durchgeführt werden konnten.

Für Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und medizinische Zuzahlungen habe ich mich insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 16.475,75 Euro geeinigt. Eine Entfernung des Metalls im rechten Ellenbogen war nach vorheriger ärztlicher Begutachtung nicht für erforderlich gehalten worden. Ein Dauerschaden wurde ausgeschlossen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat auch meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 1,5-Geschäfts- und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert übernommen.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Medizinrecht

Foto(s): adobe stock fotos

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