Future Business KG, Dresden: Berichtigte Jahresabschlüsse von 2009 bis 2012 liegen vor

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Aufgrund der beiden Urteile des Landgerichts Leipzig vom 17. Februar 2017 (1 HK O 509/14 und 1 HK O 1306), in denen die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Future Business KG aA, Dresden, festgestellt worden war, wurden die Bilanzen und GuV-Rechnungen für die Jahre 2009-2012 zum 24. Juli 2017 neu erstellt. Die zitierten Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Elementare Ausführungen zu insolvenzrechtlichen Einzelfragen sind in der Entscheidung des OLG Dresden vom 9. Februar 2017 – 8 U 576/16 – entwickelt worden.

Die beiden Urteile des LG Leipzig und die aktualisierten Jahresabschlüsse für die Zeiträume 2009-2012 sind auf der Website des Insolvenzverwalters der Future Business KG aA, Dresden, veröffentlicht.

Nachfolgend werden die fehlerhaften den berichtigten Jahresabschlüssen in Bezug auf Aktiva und Gewinne gegenübergestellt. Die Future Business KG aA, Dresden, war hiernach bereits 2009 überschuldet und insolvenzreif.

Abschluss 2008

Die Aktiva betrug 247.554.107,22 Euro, der unrichtige Bilanzgewinn 19.669.748,84 Euro. In Wirklichkeit war statt eines unzutreffenden Gewinnes von 19.669.748,84 Euro ein Bilanzverlust 10.660.748,84 Euro zu verzeichnen. Eine Überschuldung konnte nicht festgestellt werden.

Abschluss 2009

Die überhöhte Aktiva belief sich auf 334.842.220,18 Euro, der Bilanzgewinn war mit 18.018.568,90 Euro zu hoch ausgewiesen.

Die korrigierte Aktiva machte 239.369.043,59 Euro aus (anstelle 334.842.220,18 Euro). Der authentische Bilanzverlust belief sich auf 72.219.587,57 Euro (statt auf einen positiven Jahresgewinn von 18.018.568,90 Euro). Eine Überschuldung von 43.411.283,52 Euro wurde identifiziert.

Abschluss 2010

Die unechte Aktiva war mit 485.794.202,79 Euro eingestellt worden. Ein künstlicher Bilanzgewinn von 30.344.576,97 Euro wurde dargestellt.

Die bereinigte Aktiva wurde mit 298.402.246,22 Euro bewertet (statt behaupteter 485.794.202,79 Euro). Ein Bilanzverlust von 78.819.655,98 Euro (statt eines angeblichen Gewinnes von 30.344.576,97 Euro) wurde entdeckt. Ebenfalls wurde ein Verlustvortrag von 72.219.587,57 Euro aus dem Vorjahr übernommen. Die Überschuldung stieg auf 112.465.312,06 Euro.

Abschluss 2011

Die unrichtige Aktiva belief sich auf 653.908.446,84 Euro, der künstliche Bilanzgewinn auf 38.675.930,99 Euro.

Die tatsächliche Aktiva betrug ca. 369 Mio. Euro (statt der behaupteten 653.908.446,84 Euro), der Bilanzverlust 89.196.255,04 Euro (statt vermeintlicher 38.675.930,99 Euro). Ein Verlustvortrag von 151.039.243,55 Euro aus dem Vorjahr wurde fortgeschrieben. Eine Überschuldung von 185.236.448,66 Euro wurde errechnet.

Abschluss 2012

Die falsche Aktiva war mit 810.161.784,85 Euro ausgewiesen, der Bilanzgewinn mit angeblichen 42.922.700,28 Euro.

Die echte Aktiva machte ca. 412 Mio. Euro aus (statt angeblicher 810.161.784,85 Euro), ein Bilanzverlust wurde mit 108.817.147,81 Euro erfasst (statt eines angeblichen Gewinnes von 42.922.700,28 Euro).

Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren von 240.235.498,59 Euro wurde hinzugefügt.

Die Überschuldung ergab 286.302.386,19 Euro.

Fazit

Die berichtigten Jahresabschlüsse dokumentierten buchhalterische Anlegerrisiken und beseitigten die Mängel im bilanziellen Verständnis von Schneeballsystemen. Das Vertrauen in die zutreffende Rentabilitätsberechnung verkörpert ein ebenso hohes Rechtsgut wie die Richtigkeit eines Kapitalverwendungsnachweises. In der Entscheidung vom 26.01.2017 (Az.: IX ZR 285/14) hat der Bundesgerichtshof die Haftung für Steuerberater einer in der Krise befindlichen bzw. insolvenzbedrohten GmbH nachhaltig verschärft, wenn die Aktiva zu Fortführungswerten statt zu Liquidationswerten gebucht wird.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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