future-earners – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma future-earners betreibt unter der Domain future-earners.net eine Webseite bzw. eine Handelsplattform im Internet, über die Anleger Optionen und Kryptowährungen handeln sowie Forex-Handelsgeschäfte und den Handel mit Differenzkontrakten durchführen können.

Von einer Anlage über die Plattform future-earners kann man aus mehreren Gründen nur abraten:

Zum einen handelt es sich bei den vorgenannten Handelsgeschäften um Hochrisikogeschäfte, die jederzeit mit Teil- oder Totalverlust enden können. Die Firma future-earners verspricht jedoch im Rahmen von unterschiedlichen Anlageplänen binnen kürzester Zeit hohe Gewinne. So könne ein Anleger, der mindestens USD 20.000,00 anlegen würde, binnen sieben Tagen eine Rendite von 120 % erzielen. Entsprechende Aussagen sind täuschend und irreführend und verharmlosen die bestehenden Risiken.

Zum anderen teilte die Firma future-earners auf ihrer Webseite mit, dass sie in England unter der Adresse: 20-22 Wenlock Road, London, England, N1 7GU, eine Niederlassung betreiben würde. Dies ist falsch.

Im Übrigen verfügt die Firma future-earners über keine Zulassung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA), Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte in England über die Handelsplattform zu erbringen und / oder zu vertreiben.

Dies wird schon dadurch belegt, dass die FCA am 06.03.2024 eine Warnmitteilung bezüglich der Firma future-earners veröffentlichte.

Auch in Deutschland verfügt die Firma future-earners über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Handelsplattform deutschen Anlegern anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchzuführen. Die Firma future-earners handelt folglich unlizenziert und unreguliert und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Dies hat letztlich die Konsequenz, dass Anleger, die bei Geschäften mit der Firma future-earners Verluste erlitten haben, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber der Firma future-earners und deren Verantwortliche durchsetzen können. Unabhängig davon müssen sich die Verantwortlichen der Firma future-earners auch strafrechtlich verantworten (§ 54 KWG), da sie unerlaubt handeln.

Im Übrigen fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die Verantwortlichen der Firma future-earners sind und unter welcher Rechtsform die Firma future-earners angeblich betrieben wird.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform future-earners investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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