Fxtrade 247 – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Handelsplattform Fxtrade 247 bietet unter der Domain fxtrade247.com Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Differenzkontrakten an. Darüber hinaus werden auch Kryptowährungshandelsgeschäfte angeboten.

Von einer Anlage über die Handelsplattform Fxtrade 247 können wir nur dringend abraten.

Im Rahmen des Internetauftritts wird nämlich keine Betreibergesellschaft benannt, die üblicherweise eine entsprechende Handelsplattform betreibt.

Es findet sich lediglich ein Hinweis darauf, dass die entsprechende Firma unter der Adresse: Woodlands Mall, 1555 Lake Woodlands, Dr. Spring. TX 13, eine Niederlassung betreiben soll. In welchem Land dies der Fall sein soll, wird nicht gesagt. Auch dies lässt an der Seriosität der Firma Fxtrade 247 zweifeln.

Darüber hinaus fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, in welcher Rechtsform die Firma Fxtrade 247 betrieben wird, in welches Handelsregister sie eingetragen ist und wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Fxtrade 247 oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.

Gegen eine Anlage spricht auch, dass die Finanzmarktaufsicht von Ontario in Kanada am 16.02.2024 vor der Firma Fxtrade 247 warnte bzw. in diesem Zusammenhang feststellte, dass die Firma in Ontario nicht für den Handel mit Wertpapieren registriert sei.

Es muss folglich dort Versuche der Firma Fxtrade 247 gegeben haben, Anleger zu Anlagegeschäften zu verleiten. Sonst wäre die kanadische Börsenaufsicht nicht auf die Firma Fxtrade 247 aufmerksam geworden.

Auch in Deutschland verfügt die Firma Fxtrade 247 über keine Genehmigung die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten und für deutsche Anleger abzuwickeln.

Werden für deutsche Anleger entsprechende Handelsgeschäfte getätigt und dabei Verluste erzielt, dann liegt ein Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) vor und die Firma Fxtrade 247 bzw. deren Verantwortliche machen sich schadensersatzpflichtig.

Anleger, die Verluste bei Geschäften mit der Firma Fxtrade 247 erlitten haben oder die ihnen ausgewiesenen Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, sollten dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Fxtrade 247 investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema