Gebärmutterhalskrebs nicht erkannt – Patientin erhält 25.000 Euro Schmerzensgeld
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Im Fall unserer Mandantin hat ihr Frauenarzt den vorliegenden Gebärmutterhalskrebs nicht erkannt.
Wird der Gebärmutterhalskrebs nicht erkannt und nicht schnellstmöglich eine entsprechende Therapie begonnen, kann dies massive Auswirkungen haben. So auch im Fall unserer Mandantin.
Eindeutige Diagnose nicht gestellt – Nachbehandler erkannten Gebärmutterhalskrebs sofort
Unsere Mandantin suchte ihren Frauenarzt zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung auf. Er diagnostizierte eine Portio mit Ektopie. Dies stellt eine Gewebeverschiebung am Gebärmutterhalskanal dar. In dem darauffolgenden Jahr kam es bei unserer Mandantin zu Kontakt- und Zwischenblutungen.
Bei der nächsten jährlichen Vorsorgeuntersuchung diagnostizierte der behandelnde Frauenarzt weiterhin ausschließlich eine Portio mit Ektopie. Der Pap-Abstrich war zu diesem Zeitpunkt bedingt auffällig. Daraufhin traten bei unserer Mandantin fast dauerhafte Blutungen auf. Ihr wurde empfohlen, sich mit der Portioektopie in einer anderen Praxis vorzustellen.
In dieser Praxis erkannte die behandelnde Ärztin bei einer bloßen Blickkontrolle jedoch unmittelbar den verheerenden Befund. Es lag bereits ein fortgeschrittenes Zervixkarzinom, Gebärmutterhalskrebs, vor. Auch ein weiterer Nachbehandler erkannte mit bloßem Auge, dass es sich um eine fortgeschrittene Gebärmutterhalskrebserkrankung handelte.
Der behandelnde Frauenarzt unserer Mandantin hatte nur zwei Monate zuvor den fortgeschrittenen Gebärmutterhalskrebs nicht erkannt.
Sachverständiger bestätigt Behandlungsfehler
Aufgrund des ungehinderten Fortschreitens des Gebärmutterhalskrebses musste schließlich die Gebärmutter der jungen Patientin entfernt werden.
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens bestätigte der Sachverständige einen fundamentalen Diagnoseirrtum des behandelnden Frauenarztes. Er hatte die zwei Monate vor Diagnosestellung fehlerhaft den Gebärmutterhalskrebs nicht erkannt.
Das Verfahren vor dem Landgericht konnte durch einen gerichtlichen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro beendet werden.
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Christoph Theodor Freihöfer
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