Geblitzt auf der A 5, km 612,0, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, nahe Kreuzung Walldorf

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Die Autobahn A5 zählt zu den wichtigsten Verkehrsadern Südwestdeutschlands und führt von Basel über Karlsruhe bis ins Rhein-Main-Gebiet. Kurz hinter dem Autobahnkreuz Walldorf, bei Kilometer 612,0 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main, befindet sich eine stationäre Geschwindigkeitsmessstelle, die regelmäßig für Irritationen sorgt. Die Stelle liegt in einem stark frequentierten Abschnitt, in dem sich mehrere Verkehrsströme aus der A6 und A5 mischen. Die Fahrbahn ist hier vierspurig ausgebaut, dennoch gilt ein Tempolimit von 100 km/h – begründet durch die hohe Verkehrsdichte und häufige Staus. Besonders tückisch: Die Messanlage ist unauffällig in die Infrastruktur eingebunden und befindet sich in unmittelbarer Nähe einer leichten Kurve sowie eines Lärmschutzwalls. Viele Fahrer registrieren den Übergang vom zügigen Verkehrsfluss zur kontrollierten Zone zu spät und werden beim Beschleunigen nach der Kreuzung erfasst. Die Kombination aus komplexer Verkehrsführung und technischer Überwachung macht die Stelle bei Walldorf zu einem neuralgischen Punkt auf der A5.

Wenn Technik zur Rechtsfrage wird – Fehlerquellen bei der Messung

Zum Einsatz kommt an dieser Stelle das weit verbreitete Messsystem TraffiStar S 330 von Jenoptik. Es arbeitet mit in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen und einer Weg-Zeit-Berechnung, die über eine Fotoeinheit dokumentiert wird. Obwohl das System als hochentwickelt gilt, offenbart es in der praktischen Anwendung zahlreiche Schwachstellen.

Ein zentrales Problem ist die exakte Positionierung der Sensorik. In einem hochfrequentierten Knotenpunkt wie dem Kreuz Walldorf, in dem sich Fahrzeuge häufig die Spuren wechseln oder dicht hintereinander fahren, kann es zu Fehlzuordnungen kommen. Besonders dann, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig den Messbereich passieren, besteht die Gefahr, dass die ermittelte Geschwindigkeit nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Komplexe Verkehrsströme – wie sie rund um das Autobahnkreuz Walldorf typisch sind – erhöhen das Risiko solcher Fehlmessungen.

Auch externe Faktoren beeinflussen die Genauigkeit der Messung. Dazu zählen Witterungsbedingungen wie Starkregen oder starker Seitenwind ebenso wie temporäre Fahrbahnsanierungen, die die Einbaulage der Sensoren verändern können. Schon minimale Abweichungen im Asphaltprofil oder fehlerhafte Kalibrierungen führen zu nicht mehr rechtssicheren Ergebnissen.

Besonders kritisch: Die in vielen Fällen unzureichend dokumentierte Speicherung der Rohmessdaten. Ohne diese Originaldaten, die die Grundlage der Messwertberechnung darstellen, kann eine unabhängige Überprüfung durch Sachverständige nicht erfolgen. Auch an der Messstelle bei Walldorf wurden bereits Fälle bekannt, bei denen Betroffenen die Einsicht in diese Daten verwehrt blieb – ein Zustand, der juristisch angreifbar ist und regelmäßig zur Einstellung von Verfahren führt.

Dr. Maik Bunzel – Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihre Messung

In solchen komplexen Situationen ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt entscheidend. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, hat sich auf die juristische Analyse von Geschwindigkeitsmessungen spezialisiert. Auch die Messstelle bei Walldorf ist ihm aus zahlreichen Verfahren bekannt. „Die technische Komplexität der Anlage und das hohe Verkehrsaufkommen erhöhen das Risiko für Messfehler deutlich“, erklärt Dr. Bunzel. In Zusammenarbeit mit Sachverständigen nimmt er die komplette Messkette unter die Lupe – von der Wartung des Geräts bis zur Validität der gespeicherten Daten.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einhaltung gesetzlicher Prüfintervalle, der exakten Sensorlage sowie der Nachvollziehbarkeit der Messdaten. In vielen Fällen konnten bereits fehlerhafte oder unvollständige Dokumentationen nachgewiesen werden – mit dem Ergebnis, dass Bußgeldbescheide aufgehoben oder reduziert wurden. Für Betroffene bedeutet das eine echte Chance, Punkte im Fahreignungsregister und unnötige Kosten zu vermeiden.

Der Clou: Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzt, muss die Überprüfung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Die Versicherer übernehmen in der Regel sowohl die Kosten der anwaltlichen Vertretung als auch die der technischen Begutachtung. Dr. Bunzel bietet hierzu eine unverbindliche Ersteinschätzung an, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs fundiert zu bewerten.

Geblitzt bei Walldorf? Jetzt rechtzeitig reagieren

Falls Sie an der A5 bei Kilometer 612,0 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main geblitzt wurden, sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht ungeprüft hinnehmen. Dr. Maik Bunzel hilft Ihnen, die Messung rechtlich und technisch bewerten zu lassen. Nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de für eine erste Einschätzung.

Foto(s): Maik Bunzel

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