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Über mich
Strafverteidigung bundesweit!
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen umfangreiche Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ebenso wie Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht, Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Organisationsstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie gegen jeden Tatvorwurf.
Der gebürtige Cottbuser ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er hat zudem mehrere juristische Fachbücher veröffentlicht. Vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger war er ein Jahr lang Richter am Amtsgericht Lichtenfels. Heute betreibt er eine Kanzlei mit Standorten in Berlin-Charlottenburg und im Zentrum von Cottbus.
Strafrecht? Schweigen!
Das Wichtigste vorab: Schweigen Sie umfassend gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht! Nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger auf! Hierzu haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht (§ 137 Abs. 1 StPO). Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel in dringenden Fällen rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Nutzen Sie ggf. die Mailbox – Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen. Bis zum Rückruf sollten Sie weiter schweigen und nichts unterschreiben.
Frühzeitig zum Anwalt!
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? In Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen hat eine Durchsuchungsmaßnahme stattgefunden? Ein naher Angehöriger wurde festgenommen oder befindet sich in Untersuchungshaft? Jetzt sollten Sie umgehend einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Je früher dieser aktiv werden kann, umso größer sind die Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Keinesfalls sollten Sie abwarten, bis Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugeht. Auch Einlassungen gegenüber der Polizei ohne Akteneinsicht sind fast immer nachteilig. Nur Ihr Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht und kann – unter Berücksichtigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse – gemeinsam mit Ihnen eine zielführende Verteidigungsstrategie entwickeln. Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und berät Sie gern - auch schon vor dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, damit strafbares Verhalten frühzeitig erkannt und vermieden werden kann.
Pflichtverteidiger selbst aussuchen!
Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wurden von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll? Nehmen Sie umgehend unter der Notfallnummer 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel auf, damit keine Fristen versäumt werden! Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel übernimmt Ihre Verteidigung in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger. Es ist meist nicht ratsam, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Auswahl des Pflichtverteidigers zu überlassen. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen - idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Anwalt muss nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassen sein.
Rechtsmittel? Fristen einhalten!
Sie wollen ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung im Strafrecht einlegen? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel berät Sie gern zu den Möglichkeiten (Beispiele: Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbefehl oder eine Beschlagnahme, Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts, Revision bzw. Sprungrevision gegen ein Urteil eines Amtsgerichts, Landgerichts oder Oberlandesgerichts).
In Strafverfahren ist meist Eile geboten. Vieles lässt sich unbürokratisch und schnell am Telefon klären. Zögern Sie nicht, unter 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aufzunehmen. In dringenden Fällen ist er unter dieser Telefonnummer rund um die Uhr für Sie erreichbar. Für ein Gespräch zur ersten Orientierung entstehen Ihnen bei Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel keine Kosten. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt für Rechtsanwälte auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.
Wichtiger Hinweis:
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel im gesamten Bundesgebiet unterwegs und deshalb nicht täglich in seiner Kanzlei in Berlin bzw. Cottbus anzutreffen. Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt einen Termin, bevor Sie die Kanzlei für ein persönliches Gespräch aufsuchen. Hierfür können Sie die Terminanfrage auf dieser Seite oder dieses Kontaktformular verwenden oder unter 0151 21 778 788 anrufen. Gerne können Sie auch das weitere Profil von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besuchen.
Weitere Informationen finden Sie unter strafverteidiger-cottbus.de und unter jhb.legal.
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Mitgliedschaften
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Als hochspezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht beraten, vertreten und verteidigen wir bundesweit Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht. Unser Tätigkeitsbereich umfasst zudem das allgemeine Strafrecht ebenso wie Spezialmaterien im Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Umwelts...
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USt-IdNr.: DE300989176
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 25 33 0
Telefax: 03381 25 33 23
E-Mail: info@rak-brb.de
Internet: rak-brb.de
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin
www.s-d-r.org, zuständig. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in Höhe von 1 Million Euro. Die Versicherung wurde noch nie in Anspruch genommen.
Berufsrechtliche Regelungen: Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorbezeichneten Regelwerke können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de eingesehen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de Internet: brak.de).

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