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Rechtsanwalt

Dr. Maik Bunzel

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Internationales Recht
  • Wirtschaftsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
AG
von A. G. am 28.04.2025 um 16:09 Uhr
Körperverletzung, Nötigung,Bedrohung und Sachbeschädigung u.a.
Strafrecht

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Strafverteidigung bundesweit!

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen umfangreiche Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ebenso wie Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht, Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Organisationsstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie gegen jeden Tatvorwurf.

Der gebürtige Cottbuser ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er hat zudem mehrere juristische Fachbücher veröffentlicht. Vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger war er ein Jahr lang Richter am Amtsgericht Lichtenfels. Heute betreibt er eine Kanzlei mit Standorten in Berlin-Charlottenburg und im Zentrum von Cottbus.

Strafrecht? Schweigen!

Das Wichtigste vorab: Schweigen Sie umfassend gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht! Nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger auf! Hierzu haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht (§ 137 Abs. 1 StPO). Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel in dringenden Fällen rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Nutzen Sie ggf. die Mailbox – Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen. Bis zum Rückruf sollten Sie weiter schweigen und nichts unterschreiben.

Frühzeitig zum Anwalt!

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? In Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen hat eine Durchsuchungsmaßnahme stattgefunden? Ein naher Angehöriger wurde festgenommen oder befindet sich in Untersuchungshaft? Jetzt sollten Sie umgehend einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Je früher dieser aktiv werden kann, umso größer sind die Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Keinesfalls sollten Sie abwarten, bis Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugeht. Auch Einlassungen gegenüber der Polizei ohne Akteneinsicht sind fast immer nachteilig. Nur Ihr Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht und kann – unter Berücksichtigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse – gemeinsam mit Ihnen eine zielführende Verteidigungsstrategie entwickeln. Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und berät Sie gern - auch schon vor dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, damit strafbares Verhalten frühzeitig erkannt und vermieden werden kann.

Pflichtverteidiger selbst aussuchen!

Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wurden von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll? Nehmen Sie umgehend unter der Notfallnummer 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel auf, damit keine Fristen versäumt werden! Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel übernimmt Ihre Verteidigung in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger. Es ist meist nicht ratsam, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Auswahl des Pflichtverteidigers zu überlassen. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen - idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Anwalt muss nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassen sein.

Rechtsmittel? Fristen einhalten!

Sie wollen ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung im Strafrecht einlegen? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel berät Sie gern zu den Möglichkeiten (Beispiele: Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbefehl oder eine Beschlagnahme, Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts, Revision bzw. Sprungrevision gegen ein Urteil eines Amtsgerichts, Landgerichts oder Oberlandesgerichts).

In Strafverfahren ist meist Eile geboten. Vieles lässt sich unbürokratisch und schnell am Telefon klären. Zögern Sie nicht, unter 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aufzunehmen. In dringenden Fällen ist er unter dieser Telefonnummer rund um die Uhr für Sie erreichbar. Für ein Gespräch zur ersten Orientierung entstehen Ihnen bei Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel keine Kosten. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt für Rechtsanwälte auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.

Wichtiger Hinweis:

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel im gesamten Bundesgebiet unterwegs und deshalb nicht täglich in seiner Kanzlei in Berlin bzw. Cottbus anzutreffen. Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt einen Termin, bevor Sie die Kanzlei für ein persönliches Gespräch aufsuchen. Hierfür können Sie die Terminanfrage auf dieser Seite oder dieses Kontaktformular verwenden oder unter 0151 21 778 788 anrufen. Gerne können Sie auch das weitere Profil von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besuchen.

Weitere Informationen finden Sie unter strafverteidiger-cottbus.de und unter jhb.legal.

Dr. Maik Bunzel ist gelistet in Rechtsanwälte Cottbus und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Polnische Juristenvereinigung

Bewertungen 62

AG

von A. G. am 28.04.2025 um 16:09 Uhr

Körperverletzung, Nötigung,Bedrohung und Sachbeschädigung u.a.
Strafrecht
Ich hatte ernste Vorwürfe gegen mich. Ich stand mit dem Herr Dr.Maik Bunzel wenig im Kontakt. Aber sobald man unsicher war, konnte man den Herr Bunzel telefonisch erreichen.(nur seine Notfall Nummer wählen!) Die wichtigsten Sachen haben wir sogar vor Ort (Hauptverhandlung) kurz und knapp besprochen, er zeigte mir sofort seine Willensstärke zu helfen und mich vorzuwarnen, wenn es doch heiß wurde bei den Vorwürfen. Ende der Geschichte, ich war zufrieden und erleichtert mit dem Beschluss! Ich bedanke mich recht herzlich für die Hilfe und wünsche diesem tollen RA alles Gute für die Zukunft! Vielen lieben Dank!
TA

von T. A. am 31.03.2025 um 09:24 Uhr

Geldwäschevorwurf vom Tisch!
Strafrecht
Der Vorwurf gegen mich lautete Geldwäsche, obwohl ich mir keiner Schuld bewusst war. Ich hatte lediglich ein Konto eröffnet, um einen vermeintlichen Nebenjob auszuführen – nichts Böses geahnt. Kurz darauf gingen plötzlich Gelder ein, die ich auf andere Konten weiterleiten sollte. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich mehrere Strafanzeigen am Hals. Ich war total überfordert und wusste nicht mehr weiter. Dr. Bunzel hat mich exzellent verteidigt. Er hat den gesamten Sachverhalt schnell durchdrungen, mich intensiv beraten und in jeder Phase das Gefühl gegeben, dass ich bei ihm in besten Händen bin. Durch seine Erfahrung und seine klar strukturierte Strategie konnte er alle Verfahren zur Einstellung bringen – ohne Gerichtsverhandlung, ohne Eintragung ins Führungszeugnis. Besonders beeindruckt hat mich, wie ruhig, professionell und gleichzeitig menschlich er mit der Situation umgegangen ist. Für mich war das Ganze ein Albtraum – für ihn ein klar lösbarer Fall. Dank ihm kann ich nun wieder beruhigt in die Zukunft schauen. Vielen Dank, Herr Dr. Bunzel!
TB

von T. B. am 17.03.2025 um 19:26 Uhr

Strafverfahren eingestellt!
Strafrecht
Ich war völlig unvorbereitet, als ich plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wurde. Die Situation war für mich nicht nur stressig, sondern auch existenziell bedrohlich. In dieser Phase habe ich mich an Dr. Bunzel gewandt – eine Entscheidung, die sich als absolut richtig erwiesen hat. Von Beginn an fiel mir seine klare und strukturierte Vorgehensweise auf. Er hat mir den gesamten Ablauf geduldig erklärt und mir sofort das Gefühl vermittelt, dass ich mich auf ihn verlassen kann. Ohne Umschweife hat er eine präzise Verteidigungsstrategie entwickelt und alle notwendigen Schritte eingeleitet. Besonders schätze ich, dass er immer erreichbar war, auch bei kurzfristigen Anliegen. Ich fühlte mich durchgehend bestens betreut und informiert, was mir in dieser schwierigen Zeit Sicherheit gegeben hat. Das Ergebnis: Nach kurzer Zeit wurde das Verfahren komplett eingestellt. Ein Ausgang, den ich ohne die professionelle Hilfe von Dr. Bunzel nicht für möglich gehalten hätte. Die Kosten wurden vollständig von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen, auch hier war der Ablauf unkompliziert – Dr. Bunzel hat die Abstimmung mit der Versicherung souverän geregelt. Effiziente und professionelle Vertretung, die Ergebnisse liefert. Zuverlässiger Ansprechpartner, dem man vertrauen kann. Ich würde mich jederzeit wieder für Dr. Bunzel entscheiden. Nochmals herzlichen Dank für Ihren Einsatz!

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Telefon: +49 (0)355 49 49 455 0
Telefax: +49 (0)355 49 49 455 1
E-Mail: info@kanzlei-bunzel.de
Webseiten: jhb.legal, kanzlei-bunzel.de und strafverteidiger-cottbus.de

USt-IdNr.: DE300989176

Berufsbezeichnung:

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel

Telefon: 03381 25 33 0
Telefax: 03381 25 33 23

E-Mail: info@rak-brb.de
Internet: rak-brb.de

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin
www.s-d-r.org, zuständig. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in Höhe von 1 Million Euro. Die Versicherung wurde noch nie in Anspruch genommen.

Berufsrechtliche Regelungen: Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorbezeichneten Regelwerke können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de eingesehen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de Internet: brak.de).
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