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Rechtsanwalt

Dr. Maik Bunzel

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Internationales Recht
  • Wirtschaftsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Über 9 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2015 und über 9 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
BB
von B. B. am 11.06.2024 um 13:03 Uhr
Exzellenter Anwalt
Strafrecht

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Strafverteidigung bundesweit!

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen umfangreiche Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ebenso wie Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht, Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Organisationsstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie gegen jeden Tatvorwurf.

Der gebürtige Cottbuser ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er hat zudem mehrere juristische Fachbücher veröffentlicht. Vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger war er ein Jahr lang Richter am Amtsgericht Lichtenfels. Heute betreibt er eine Kanzlei mit Standorten in Berlin-Charlottenburg und im Zentrum von Cottbus.

Strafrecht? Schweigen!

Das Wichtigste vorab: Schweigen Sie umfassend gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht! Nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger auf! Hierzu haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht (§ 137 Abs. 1 StPO). Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel in dringenden Fällen rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Nutzen Sie ggf. die Mailbox – Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen. Bis zum Rückruf sollten Sie weiter schweigen und nichts unterschreiben.

Frühzeitig zum Anwalt!

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? In Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen hat eine Durchsuchungsmaßnahme stattgefunden? Ein naher Angehöriger wurde festgenommen oder befindet sich in Untersuchungshaft? Jetzt sollten Sie umgehend einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Je früher dieser aktiv werden kann, umso größer sind die Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Keinesfalls sollten Sie abwarten, bis Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugeht. Auch Einlassungen gegenüber der Polizei ohne Akteneinsicht sind fast immer nachteilig. Nur Ihr Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht und kann – unter Berücksichtigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse – gemeinsam mit Ihnen eine zielführende Verteidigungsstrategie entwickeln. Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und berät Sie gern - auch schon vor dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, damit strafbares Verhalten frühzeitig erkannt und vermieden werden kann.

Pflichtverteidiger selbst aussuchen!

Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wurden von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll? Nehmen Sie umgehend unter der Notfallnummer 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel auf, damit keine Fristen versäumt werden! Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel übernimmt Ihre Verteidigung in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger. Es ist meist nicht ratsam, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Auswahl des Pflichtverteidigers zu überlassen. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen - idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Anwalt muss nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassen sein.

Rechtsmittel? Fristen einhalten!

Sie wollen ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung im Strafrecht einlegen? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel berät Sie gern zu den Möglichkeiten (Beispiele: Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbefehl oder eine Beschlagnahme, Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts, Revision bzw. Sprungrevision gegen ein Urteil eines Amtsgerichts, Landgerichts oder Oberlandesgerichts).

In Strafverfahren ist meist Eile geboten. Vieles lässt sich unbürokratisch und schnell am Telefon klären. Zögern Sie nicht, unter 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aufzunehmen. In dringenden Fällen ist er unter dieser Telefonnummer rund um die Uhr für Sie erreichbar. Für ein Gespräch zur ersten Orientierung entstehen Ihnen bei Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel keine Kosten. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt für Rechtsanwälte auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.

Wichtiger Hinweis:

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel im gesamten Bundesgebiet unterwegs und deshalb nicht täglich in seiner Kanzlei in Berlin bzw. Cottbus anzutreffen. Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt einen Termin, bevor Sie die Kanzlei für ein persönliches Gespräch aufsuchen. Hierfür können Sie die Terminanfrage auf dieser Seite oder dieses Kontaktformular verwenden oder unter 0151 21 778 788 anrufen. Gerne können Sie auch das weitere Profil von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besuchen.

Weitere Informationen finden Sie unter strafverteidiger-cottbus.de und unter jhb.legal.

Dr. Maik Bunzel ist gelistet in Rechtsanwälte Cottbus und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Polnische Juristenvereinigung

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