Geblitzt auf der A 7, km 560,0, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Abfahrt Göttingen-Nord

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Auf Höhe des Streckenkilometers 560,0 der Autobahn A 7, in Fahrtrichtung Kassel, befindet sich eine häufig eingesetzte Geschwindigkeitsmessstelle – nur wenige hundert Meter von der Abfahrt Göttingen-Nord entfernt. Diese Stelle liegt in einem leicht abschüssigen Abschnitt mit guter Sicht, jedoch häufig wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere im Bereich der Baustellen und dem Übergang in eine Gefahrenzone. Verkehrsteilnehmer fahren hier oftmals mit dem Gefühl, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu kennen, werden jedoch plötzlich mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert. Die Anlage ist in einer langgezogenen Kurve installiert, wodurch ihre Präsenz nicht sofort ins Auge fällt – ein Umstand, der nicht nur das Risiko einer Überschreitung, sondern auch die Anfälligkeit der Messung für Fehler deutlich erhöht. Gerade weil hier viel Pendler- und Fernverkehr unterwegs ist, kommt dieser Messstelle besondere Relevanz zu.

Wie Messfehler zu falschen Bußgeldern führen können

An dieser Kontrollstelle kommen regelmäßig mobile und stationäre Messgeräte zum Einsatz, häufig vom Typ TraffiStar S350 oder PoliScan Speed. Beide Systeme arbeiten mit sogenannter Lasermesstechnik (LIDAR) und gelten auf den ersten Blick als präzise. Doch wie bei jeder technischen Einrichtung können auch hier Störungen und Fehlfunktionen auftreten – oft mit gravierenden Folgen für die Betroffenen. Die Besonderheit dieser Geräte liegt darin, dass sie ein Fahrzeug über mehrere Punkte hinweg erfassen, um so eine zuverlässige Durchschnittsgeschwindigkeit zu ermitteln. Doch genau dieses Verfahren ist störanfällig: Reflexionen von Leitplanken oder vorbeifahrenden Fahrzeugen, eine fehlerhafte Justierung der Sensoren oder schlichtweg ungenaue Dokumentation der Messung können zu fehlerhaften Ergebnissen führen.

Ein besonders kritischer Punkt ist die Einhaltung der sogenannten PTB-Zulassung (Physikalisch-Technische Bundesanstalt). Diese legt fest, unter welchen Bedingungen ein Messgerät überhaupt verwendet werden darf. Wird etwa der vorgeschriebene Abstand zur Fahrbahn nicht eingehalten oder die Wetterbedingungen nicht berücksichtigt, ist die gesamte Messung anfechtbar. Vor allem bei mobilen Einsätzen, die oft in unregelmäßigen Abständen erfolgen, wird dieser Aspekt immer wieder problematisch.

Zudem zeigen Auswertungen von Sachverständigen, dass es gerade bei der Auswertung der Messbilder – insbesondere bei mehreren Fahrzeugen im Bild oder unklarer Fahrspurerkennung – zu Fehlinterpretationen kommen kann. In der Praxis bedeutet das: Ein Autofahrer, der möglicherweise gar nicht zu schnell war, wird trotzdem mit einem Bußgeld oder gar einem Fahrverbot belegt. Und da viele Fahrer die Bescheide nicht hinterfragen, bleibt der Fehler häufig unbemerkt – mit drastischen Konsequenzen für Punkte in Flensburg, den Führerschein oder die berufliche Mobilität.

Wenn Präzision entscheidend ist: Die Rolle des Fachanwalts

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, kennt die Schwachstellen solcher Messverfahren genau. In seiner langjährigen Praxis hat er immer wieder erlebt, dass Mandanten auf den ersten Blick aussichtslos wirkende Bußgeldbescheide erhielten, die sich im Nachhinein als nicht haltbar erwiesen. Gemeinsam mit spezialisierten Sachverständigen analysiert er jede einzelne Messung, prüft die Geräteprotokolle, die Eichnachweise und die Einhaltung der Zulassungsbedingungen. Ein besonders effektives Mittel ist die forensische Auswertung der Messfotos und Rohmessdaten – diese Daten stehen jedoch nur Anwälten mit entsprechendem Antrag zur Verfügung.

Was viele nicht wissen: Die Kosten für eine solche rechtliche und technische Prüfung übernimmt in der Regel die Verkehrsrechtsschutzversicherung des Betroffenen. Damit entfällt das finanzielle Risiko, selbst wenn sich die Messung am Ende als korrekt herausstellen sollte. Und genau hierin liegt ein entscheidender Vorteil: Es braucht keinen Verdacht auf einen Fehler – allein das Recht, die Messung überprüfen zu lassen, steht jedem Betroffenen zu.

Dr. Bunzel betont: „Kein Bußgeldbescheid sollte ungeprüft akzeptiert werden – insbesondere dann nicht, wenn er auf einer Messung an einer bekannten Fehlerquelle wie dieser basiert.“ In Zusammenarbeit mit Sachverständigen kann ein Fehler oft zweifelsfrei nachgewiesen werden – nicht selten mit dem Ergebnis, dass Verfahren eingestellt oder Bußgelder erheblich reduziert werden. Für Betroffene kann dies den entscheidenden Unterschied machen, besonders wenn es um drohenden Führerscheinentzug geht.

Jetzt handeln – Ihr Recht zählt

Wer an der Messstelle A 7 bei Göttingen-Nord geblitzt wurde, sollte umgehend Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufnehmen. Am besten nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de, um Ihre Unterlagen einzureichen und eine erste Einschätzung zu erhalten. Eine fundierte Überprüfung schützt vor ungerechtfertigten Sanktionen – und sichert Ihr gutes Recht.

Foto(s): Maik Bunzel

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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