Geblitzt auf der B 202, Abs. 423, km 0,1, FR Kiel- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Rendsburg- Eckernfjörde wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Dann lohnt es sich, mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers gegen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vorzugehen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Funktionsweise des Blitzers ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche eine Strecke von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und somit eine Berechnung der Geschwindigkeit. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten wird, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber die Länge der Messstrecke verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Verfälschung ist die Ursache, dass etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Dazu kommt, dass der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden muss. Oft geschieht der Aufbau aber nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der richtigen Erfassung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das Messpersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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