Geblitzt auf der BAB 10, bei km 79,85, – Parkplatz, FR AD Nuthetal / Michendorf- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Zwar kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teuer werden, aber gleichzeitig stehen die Erfolgschancen für Ihren Einspruch sehr gut.

Denn aufgebaut ist hier ein Einseitensensor ESO ES 3.0. Dessen Fehlerquellen sind so zahlreich, dass sie hier nur ansatzweise benannt werden können.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe der Helligkeitsunterschiede gemessen, die von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden.

Dies führt aber dazu, dass schon einfachste Helligkeitsunterschiede, etwa der der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung verfälschen. Tester des ADAC haben schon vor Jahren festgestellt, dass auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern diese Wirkung hat. Häufig ist der Blitzer auch nicht exakt in dem vorgeschriebenen Messwinkel ausgerichtet. Dann erfolgen immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Werden mehrere Fahrzeuge vom Gerät erfasst, ist keine exakte Zuordnung möglich, d.h. die Bußgeldstelle kann nicht sicher nachweisen, bei welchem Auto die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung ungültig, wird die Messung vom Gericht verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem zuständigen Amtsgericht Zossen nachgewiesen wird.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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