Geblitzt: Hohe Börde (Gem-Schl15083298) Schackenleben, Fahrtrichtung Berlin, A 2- kom 104,100- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg wirft Ihnen vor, hier .die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten zu haben. In einem solchen Fall ist es ratsam, den drohenden Bußgeldbescheid mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts anzufechten. Besonders der in diesem Zusammenhang eingesetzte Einseitensensor ESO 3.0 ist für seine unzuverlässigen Ergebnisse bekannt und wird sehr häufig in Gerichtsverfahren und Testreihen als fehleranfällig beschrieben.

Das Gerät besitzt einen länglichen Messbalkens, der mit fünf Sensoren ausgestattet ist. Diese Sensoren messen die von Fahrzeugen auf einer Strecke von 25 Metern verursachten Helligkeitsunterschiede. Basierend auf diesen Messungen wird die für diese Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt, aus der dann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet wird.

Allerdings gibt es bei diesem Messgerät zahlreiche potenzielle Fehlerquellen. Schon kleinste Lichtreflexe, wie die Schatten des eigenen Fahrzeugs oder anderer Verkehrsteilnehmer, können die Ergebnisse beeinflussen und zu einer überhöhten Geschwindigkeitsanzeige führen. Auch das Licht von LED-Scheinwerfern kann, wie Untersuchungen des ADAC gezeigt haben, die Messungen verfälschen. Sehr oft ist der Messbalken auch nicht korrekt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, wodurch bereits minimale Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führen können. Wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden, hat das Messsystem Schwierigkeiten, die Messung einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen. In solchen Fällen kann die Bußgeldstelle nicht zweifelsfrei nachweisen, dass tatsächlich das fotografierte Fahrzeug die ermittelte Geschwindigkeit fuhr. Darüber hinaus können weitere Verfahrensfehler auftreten, etwa wenn die eingesetzten Beamten nicht ausreichend geschult sind oder die Eichung des Geräts abgelaufen ist. In solchen Situationen kann ein Verteidiger ein Verwertungsverbot für die Messe erfolgreich geltend machen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf solche Verfahren spezialisiert.

Ihre Messakte wird sorgfältig analysiert und ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses dient als Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Fehler der Messung nachgewiesen werden.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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