Geblitzt auf der BAB 2, km 40,0 in FR AS Ziesar Magdeburg - Bußgeld vermeidbar!
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Die Bundesautobahn 2 (BAB 2) ist eine der Hauptverkehrsadern Deutschlands. Zwischen Berlin und Magdeburg, in Höhe von Kilometer 40,0, liegt eine Geschwindigkeitsmessstelle, die in Fahrtrichtung der Anschlussstelle (AS) Ziesar Magdeburg regelmäßig für Bußgeldbescheide sorgt. Gerade auf dieser Strecke, die durch wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und hohen Verkehr geprägt ist, treten häufig Messfehler auf.
Was sollten Betroffene wissen, wenn sie an dieser Messstelle geblitzt wurden? Und welche Möglichkeiten gibt es, einen Bußgeldbescheid anzufechten?
Besonderheiten der Messstelle
Der Abschnitt bei Kilometer 40,0 der BAB 2 in Richtung Ziesar zeichnet sich durch mehrere spezifische Verkehrsmerkmale aus:
- Wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen: In diesem Bereich der A 2 gelten je nach Streckenabschnitt unterschiedliche Tempolimits. Diese Begrenzungen sind oft dynamisch und können durch elektronische Verkehrsschilder oder feste Schilder angezeigt werden. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen oder Baustellen wird die Geschwindigkeit häufig herabgesetzt, was Fahrer leicht übersehen können.
- Starker Verkehr: Die A 2 ist eine der meistbefahrenen Autobahnen in Deutschland, was zu dichten Verkehrsströmen führt. Spurwechsel und dichtes Auffahren sind hier an der Tagesordnung.
- Hoher Anteil an LKW-Verkehr: Der Güterverkehr auf der A 2 sorgt oft dafür, dass Schilder verdeckt werden oder dass Fahrzeuge mit geringer Geschwindigkeit auf der rechten Spur abrupt die mittlere Spur blockieren, was zu Überholmanövern führt, bei denen die Geschwindigkeit überschritten wird.
Eingesetzte Technik und potenzielle Fehlerquellen
An der Messstelle bei Kilometer 40,0 wird häufig moderne Radartechnologie wie der TraffiStar S350 oder Lasermesssysteme wie PoliScan Speed eingesetzt. Diese Geräte gelten als präzise, aber auch sie haben Schwachstellen.
Mögliche Fehlerquellen:
- Fehlerhafte Fahrzeugzuordnung: Bei dichtem Verkehr und Spurwechseln kann es passieren, dass die Geschwindigkeit des falschen Fahrzeugs gemessen wird.
- Reflexionen und Störungen: Metallische Oberflächen von LKWs oder die Nähe zu Leitplanken und Brücken können Messsignale reflektieren und verfälschen.
- Unklare oder verdeckte Beschilderung: Häufig berichten Verkehrsteilnehmer, dass Tempolimits nicht rechtzeitig oder gar nicht erkennbar sind – sei es durch LKWs oder eine unglückliche Positionierung der Schilder.
- Technische Mängel: Fehlende Wartung oder Kalibrierung der Messgeräte kann die Zuverlässigkeit der Messung erheblich beeinträchtigen.
Möglichkeiten zur Anfechtung
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und arbeitet eng mit unabhängigen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen.
Ein Bußgeldbescheid wird in mehreren Schritten geprüft:
- Einsichtnahme in die Akte: Hierbei werden die Rohmessdaten des Blitzers sowie Kalibrierungs- und Wartungsprotokolle angefordert.
- Analyse der Messung: Sachverständige untersuchen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob äußere Einflüsse wie Reflexionen, dichter Verkehr oder andere Störfaktoren eine Rolle gespielt haben.
- Überprüfung der Beschilderung: Es wird geprüft, ob die Tempolimits klar erkennbar und rechtzeitig aufgestellt waren. Unklare oder verdeckte Schilder können ein Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Anfechtung sein.
In zahlreichen Fällen konnten durch diese Prüfungen Messfehler aufgedeckt und Bußgeldbescheide aufgehoben oder reduziert werden.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Viele Verkehrsteilnehmer befürchten hohe Kosten bei der Anfechtung eines Bußgeldbescheids. Diese Sorge ist meist unbegründet, da Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Beratung und die Prüfung durch Sachverständige in der Regel übernehmen. Dr. Bunzel stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten auf die Betroffenen zukommen.
Wurden Sie auf der BAB 2 bei Kilometer 40,0 in Richtung Ziesar geblitzt?
Falls Sie an dieser Messstelle einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen nicht ungeprüft akzeptieren. Die Besonderheiten des Abschnitts und die Möglichkeit von Messfehlern machen eine genaue Überprüfung besonders sinnvoll.
Nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de, um unverbindlich Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen. Mit seiner Expertise und der Unterstützung durch spezialisierte Sachverständige können Sie unberechtigte Bußgelder erfolgreich anfechten und Ihre Rechte schützen.
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