Geblitzt: BAB 10, km 79,85- Parkplatz, FR AD Nuthetal, Michendorf- Sehr gute Chancen für einen Einspruch!

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Auf der Bundesautobahn 10, bei Kilometer 79,85, unweit des Parkplatzes bei Michendorf in Fahrtrichtung Autobahndreieck Nuthetal, befindet sich ein besonders überwachter Streckenabschnitt. In diesem Bereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Kontrolle erfolgt im Auftrag der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg mit Sitz in Gransee. Zum Einsatz kommt ein Einseitensensor des Typs ESO 8.0 – ein System, das in der Vergangenheit immer wieder aufgrund seiner fehleranfälligen Messweise juristisch in Frage gestellt wurde.

Gerade die Platzierung der Anlage am Parkplatz ist dabei von Bedeutung. Solche Standorte können eine Vielzahl an äußeren Einflüssen mit sich bringen, etwa wechselnde Lichtverhältnisse, Schattenwurf durch parkende Fahrzeuge oder bauliche Besonderheiten, die sich auf die Genauigkeit der Messung auswirken können. Diese örtlichen Gegebenheiten machen es umso wichtiger, jeden Bußgeldbescheid genau zu überprüfen.

Wie funktioniert der Einseitensensor ESO 8.0?

Das Messgerät ESO 8.0 nutzt Infrarot-Technologie zur Geschwindigkeitsmessung. Es wird seitlich am Fahrbahnrand positioniert und arbeitet mit mehreren Lichtschranken, die übereinander in einem Sensormodul verbaut sind. Fährt ein Fahrzeug durch den Erfassungsbereich, unterbricht es diese Lichtschranken an verschiedenen Punkten. Aus dem zeitlichen Abstand dieser Unterbrechungen errechnet das System die Geschwindigkeit.

Dabei handelt es sich nicht um eine punktuelle Messung, sondern um eine rechnerische Auswertung der Fahrzeugbewegung über eine kurze Strecke. Zusätzlich wird ein Beweisfoto aufgenommen, das zur Identifizierung des Fahrzeugs und des Fahrers dienen soll.

Welche Fehlerquellen sind typisch für das ESO 8.0-System?

So präzise das System auf dem Papier erscheinen mag, in der Praxis ist es anfällig für verschiedene Störungen und Fehler, die sich unmittelbar auf die Verwertbarkeit der Messung auswirken können.

Ein häufiger Kritikpunkt ist die Sensibilität des Systems gegenüber Abweichungen beim Aufbau. Schon geringe Ungenauigkeiten in der Ausrichtung oder beim Neigungswinkel des Sensorkörpers können zu fehlerhaften Messwerten führen. Auch muss das Gerät regelmäßig und nach streng definierten Vorgaben kalibriert werden – fehlt die entsprechende Dokumentation oder ist sie unvollständig, ist die Messung angreifbar.

Ein weiteres Problem stellt die korrekte Fahrzeugzuordnung dar. In Verkehrssituationen mit mehreren Fahrzeugen nebeneinander oder bei Spurwechseln kann es passieren, dass die gemessene Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird. Das System kann zudem nicht selbstständig ausschließen, ob etwa ein vorausfahrendes Fahrzeug die Lichtschranken bereits durchfahren und die Messung unbewusst beeinflusst hat.

Darüber hinaus sind äußere Bedingungen wie Regen, Nebel, Lichtreflexionen durch parkende Fahrzeuge oder auch Verschmutzungen der Sensoren potenzielle Störfaktoren. Gerade am Parkplatzstandort bei Michendorf sind diese Einflüsse keineswegs selten.

Solche Fehler lassen sich in der Regel nicht mit bloßem Auge erkennen, sie können jedoch durch ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten aufgedeckt werden. Eine fachliche Prüfung ist daher oft der Schlüssel zur erfolgreichen Verteidigung.

Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat

Aufgrund der oben genannten Fehlerquellen und der besonderen örtlichen Gegebenheiten dieser Messstelle ist ein Bußgeldbescheid keinesfalls als unangreifbar zu betrachten. Ganz im Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass viele dieser Verfahren auf Messungen beruhen, die juristisch und technisch überprüfbar und oft auch angreifbar sind.

Ein Einspruch bietet somit reale Erfolgschancen – vor allem, wenn er von einem erfahrenen und auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt geführt wird. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf diesem Gebiet tätig. Er kennt nicht nur die rechtlichen Schwachstellen der Messsysteme wie dem ESO 8.0, sondern arbeitet regelmäßig mit unabhängigen Gutachtern zusammen, um technische Fehler zweifelsfrei nachzuweisen.

Viele seiner Mandanten konnten dank seiner fachlich fundierten Verteidigung Bußgelder abwenden, Punkte in Flensburg vermeiden oder Fahrverbote verhindern. Er setzt sich mit großer Sorgfalt und hohem Engagement für seine Mandanten ein.

Keine Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, entstehen keinerlei Kosten. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht. Ein Einspruch ist daher ohne finanzielles Risiko möglich.

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

Über das Kontaktformular auf anwalt.de kann schnell und unkompliziert eine Anfrage gestellt werden.

Anfragen können auch direkt per E-Mail an junge@jhb.legal gesendet werden.

Telefonisch ist die Kanzlei unter der Nummer 03039839032 erreichbar.

Bei dringenden Anliegen, auch außerhalb der Bürozeiten, steht die Nummer 01792346907 zur Verfügung.

Rechtsanwalt Andreas Junge gilt als sehr guter Verteidiger in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Wer Zweifel an der Richtigkeit eines Bußgeldbescheids hat – insbesondere an der Messstelle BAB 10, km 79,85 bei Michendorf – sollte die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen lassen. Die Erfolgsaussichten sind in vielen Fällen überzeugend hoch.

Foto(s): Andreas Junge

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