Geblitzt: Gem. Rohlsdorf, OT Krögsberg, B 432, Höhe Abs, 290, km 1,4, FR Bad Segeberg-Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg erhalten. Ihnen wird darin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich, dagegen vorzugehen. Denn das hier installierte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist seit langem für seine Ungenauigkeit berüchtigt.

Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Diese werden von Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit ermöglicht die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein aus diesem Grund ist etwa jede zweite angezeigte Geschwindigkeit falsch. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschehen hier Ungenauigkeiten, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Dieses Messsystem hat besonders bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit einer korrekten Zuordnung. Im Einspruchsverfahren ist der Bußgeldstelle in solchen Fällen oft kein Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Ein Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn sich in der Messakte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten findet. Wurden beim Geräteaufbau nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests dokumentiert, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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